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„Falscher“ Anwalt vor GerichtKölner verteidigt sich selbst und erhält Freispruch

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Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – Thomas G., der einige Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war, bezeichnet sich als „totalen Gesetzesfanatiker“. Dementsprechend trat der 54-Jährige am Dienstag als Angeklagter im Amtsgericht auf. Zur Last gelegt wurde ihm, unbefugt die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ geführt zu haben. Die Richterin hatte vor der Verhandlung angeregt, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. Dies hätte die Frage der Schuld offen gelassen. Damit wollte sich der Angeklagte, der zu Beginn des Prozesses demonstrativ mehrere Bände juristische Fachliteratur vor sich auf den Tisch legte, nicht begnügen. Er war auf einen Freispruch aus. Und er bekam ihn.

Als aktuellen Beruf gab er „freier Schriftsteller“ an und als monatliches Nettoeinkommen „null“; er lebe von seiner Frau. Bis 2007 hatte er eine Zulassung als Rechtsanwalt, dann gab er sie offenbar aus Ärger über die Justiz zurück. Seit dem vorigen Sommer bemühe er sich um eine erneute Zulassung. Dieser Umstand spielt für die drei Fälle, die angeklagt waren, eine Rolle. Im Juli 2020 geriet er an der Wache in Sülz mit der Polizei in Konflikt. Er behauptet, er sei von ihr „massiv angepöbelt“ worden. Es kam dazu, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Konflikt mit der Polizei

Ende August gab er in einem Äußerungsbogen für Beschuldigte als ausgeübten Beruf „Rechtsanwalt i. Z. V.“ an. Im November adressierte er in derselben Sache ein Schreiben an die Kölner Staatsanwaltschaft, in dem er als Zusatz der Unterschrift wiederum die Berufsbezeichnung mit dem rätselhaften Kürzel wählte. Im darauf eingeleiteten Ermittlungsverfahren signierte er im Februar ein Schreiben an das Polizeipräsidium Köln mit dem Hinweis: „Rechtsanwalt von 2000 bis 2007 und demnächst wieder, wegen immer neuer Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln aber leider noch nicht vereidigt, daher weiterhin im Zulassungsverfahren, also i. Z. V.“.

Im letzten Fall hatte G. leichtes Spiel als Verteidiger seiner selbst. Es sei offenbar, dass er nicht den Anschein habe erwecken wollen, aktuell als Anwalt tätig zu sein. Er begründete, warum dies auch für die beiden anderen Fälle gelte. Unter anderem sagte er, die Berufsbezeichnung mit dem Kürzel „i. Z. V.„ sei als „ironische Anspielung“ gemeint gewesen, dass die Kölner Justiz selber, der er durch verschiedene Verfahren wohlbekannt sei, ihn immer wieder als Rechtsanwalt bezeichnet habe.

So war es etwa 2019 in einem Bescheid über die Einstellung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Sogar im Beschluss des Amtsgerichts zur Eröffnung des jüngsten Hauptverfahrens wird G. Rechtsanwalt genannt. Zur Begründung des Freispruchs sagte die Richterin, er sei davon ausgegangen, „justizintern“ wisse jeder, dass er kein Rechtsanwalt sei. Somit fehle es am Vorsatz der Täuschung.