Vom Landgericht wurde eine erste Entscheidung im kuriosen Rechtsstreit zwischen Erben der 4711-Dynastie und den Betreibern vom Gestüt Röttgen getroffen.
Gestüt Röttgen in Köln4711-Erben wollen Schloss nutzen – erstes Urteil im kuriosen Streit mit Betreibern
In der juristischen Auseinandersetzung um die zukünftige Nutzung von Schloss und Gestüt Röttgen hat eine Erbin aus der Kölner Duftdynastie „4711“ einen Etappenerfolg vor dem Landgericht Köln errungen. In einem Teilurteil verurteilte die 19. Zivilkammer die geschäftsführende Mehl-Mühlens-Stiftung zur Auskunft über den Inhalt der aktuellen Satzung, die weiteren Aufschluss geben dürfte.
Gestüt Röttgen in Köln: Richterin deutete Teilerfolg für 4711-Erbin an
Das Urteil kommt nicht überraschend, Richterin Anne Sebbel-Mörtenkötter hatte es bei einem Verhandlungstermin im Januar bereits so angedeutet. Mit der Entscheidung habe sich „das Gericht unserer Rechtsauffassung angeschlossen“, sagt Rechtsanwalt Eberhard Rott, der die Klägerin Fiona Streve-Mülhens Achenbach vertritt. Die zeigte sich bereits nach dem Verhandlungstermin zufrieden.
Eine kuriose Begebenheit hatte den Streit entfacht. So wollte Achenbach in alter Familientradition ihren „4711.“ Geburtstag (47 Jahre und elf Monate) auf Schloss Röttgen feiern, was ihr untersagt wurde. Ihre Großtante Maria Mehl-Mülhens, verstorben 1985, hatte das Anwesen in eine Stiftung übertragen, soll per Testament die weitere Nutzung durch die Familie aber gestattet haben.
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Auch die Brüder Constantin und Vincenz Klemm hatten sich als weitere Vertreter der Mülhens-Familie der Klage angeschlossen. „Insbesondere die fortgesetzte Missachtung der letztwilligen Verfügung der Stifterin, dass dem Vorstand der Beklagten möglichst ein Mitglied ihrer Familie angehören soll, verletzt den erkennbaren Willen der Stifterin“, sagt Anwalt Constantin Klemm.
Landgericht Köln: Verfahren um Gestüt Röttgen könnte weitergehen
Sollte das Urteil des Landgerichts rechtskräftig werden, dürften die Kläger die aktuelle Satzung einsehen, in der die Nutzung durch die Erben geregelt sein könnte. Auch müssten dann seitens der Stiftung alle Änderungen offengelegt werden, die seit dem März 1987 an der Satzung vorgenommen wurden. Die möglicherweise brisanten Dokumente waren bisher unter Verschluss gehalten worden.
Sollten sich in der aktuellen Satzung tatsächlich Anhaltspunkte dafür finden, dass dem Willen der Stifterin nicht entsprochen würde, ginge das Verfahren vor dem Landgericht weiter. Die Richterin hatte festgestellt, erst dann über die Betretungsrechte und Vorstandsfragen entscheiden zu können, wenn sie den Inhalt der aktuellen Satzung kenne. Und das könnte ja nun bald der Fall sein.