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Familiengut Röttgen in Köln„4711“-Erbin fühlt sich ausgesperrt – Richterin mit erster Entscheidung

Lesezeit 2 Minuten
Fiona Streve-Mülhens Achenbach ist Erbin der 4711-Dynastie.

Fiona Streve-Mülhens Achenbach klagt vor dem Kölner Landgericht auf Zutritt zum Gestüt Röttgen in Rath/Heumar.

Ein Streit um die Nutzung des Gestüts Röttgen in Rath/Heumar führte nun zu einer Verhandlung vor dem Kölner Landgericht.

Zufrieden verließ am Donnerstag eine Erbin der „4711“-Familie das Landgericht Köln. Gerade hatte Fiona Streve-Mülhens Achenbach einen Etappensieg in einem brisanten Rechtsstreit erreicht. Die Nachkommin der Duft-Dynastie fühlt sich ausgesperrt aus dem früheren Familiengut Röttgen, das zu den erfolgreichsten Rennpferdezuchten der Welt gehört. Sie klagt gegen die aktuellen Betreiber.

Klägerin wollte auf Gut Röttgen ihren „4711.“ Geburtstag feiern

Der Streit kam auf, als Fiona Achenbach in alter Familientradition ihren „4711.“ Geburtstag – 47 Jahre und elf Monate – auf dem Gestüt und Schloss Röttgen in Rath/Heumar feiern wollte, es aber nicht durfte. Ihre Großtante Maria Mehl-Mülhens, verstorben 1985, hatte das Anwesen zwar in eine Stiftung übertragen, soll per Testament die weitere Nutzung durch die Familie aber gestattet haben.

Blick auf das Haupttor vom Gestüt Röttgen im Kölner Stadtteil Rath/Heumar.

Blick auf das Haupttor vom Gestüt Röttgen im Kölner Stadtteil Rath/Heumar.

Warum ihr der Zutritt zu Burg und Gestüt verweigert wurde, weiß Fiona Achenbach nach eigener Aussage nicht. Im Jahr der geplanten Feier 2020 habe die Stiftung zunächst auf die Corona-Beschränkungen verwiesen. Doch auch in der Folgezeit habe sie vor verschlossener Tür gestanden. „Der letzte Wille meiner verstorbenen Großtante wird ignoriert“, sagt die Unternehmerin.

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Kölner Landgericht muss in dem Fall entscheiden

Zur Verhärtung der Fronten zwischen den Erben und der Stiftung, die lange ein enger Vertrauter von Maria Mehl-Mülhens geführt hatte, könnte beigetragen haben, dass das Gestüt vom Verkauf der Duftmarke im Jahr 1994 nicht profitiert habe. Die Anwälte der Stiftung sollen vorgetragen haben, dass die Betreiber selbst neue Einnahmequellen erschlossen hätten, um Gut Röttgen zu erhalten.

Ein Machtwort in der Auseinandersetzung soll nun Richterin Anne Sebbel-Mörtenkötter sprechen, Vorsitzende der 19. Zivilkammer am Landgericht Köln. Doch am Donnerstag war nach kurzer Verhandlung klar, dass mit einer schnellen Entscheidung in dem „sehr interessanten Fall“, so die Richterin, nicht zu rechnen ist. Zur Beurteilung des Sachverhalts fehle ein entscheidendes Dokument.

Richterin will Klägerin in einem Punkt Recht geben

Die Rede ist von der aktuellen Satzung der Mehl-Mülhens-Stiftung, die Aufschluss darüber geben könnte, ob „4711“-Familienmitglieder das Anwesen nun nutzen dürfen oder nicht. Rechtsanwalt Eberhard Rott, der die Klägerin vertritt, sagt im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, die Satzung sei offenbar „das Heiligtum“ der Stiftung, da es einfach nicht herausgegeben werde.

Und genau das könnte sich bald ändern. Die Richterin deutete an, in dem Punkt der aktuellen Klage stattzugeben, ein Urteil soll im Februar fallen. Dann müsste die Stiftung die Satzung offenlegen. Das sei ein Teilerfolg, sagt Fiona Achenbach, die auch in den Vorstand der Stiftung möchte. Danach könnte sich das Gericht im Detail mit der „Aussperrung“ der 4711-Familie aus Gut Röttgen befassen.