Eine Familie wollte sich mit der Annullierung ihres Fluges nicht abfinden und wählte eine teure Alternative. Danach bat der Vater die Lufthansa erfolgreich zur Kasse.
Kölner UrteilLufthansa streicht Flüge wegen Streik – und muss Familie rund 23.000 Euro zahlen
Der Familienurlaub in den USA schien aufgrund eines Streiks am Flughafen ins Wasser zu fallen. Doch mit der Streichung seines Fluges von Frankfurt am Main nach Los Angeles wollte sich der Kunde nicht abfinden. Da ihm die Lufthansa keinen Ersatzflug bieten konnte, buchte der Mann bei einer anderen Airline selbst, in der Businessklasse für 20.000 Euro – und diese bekommt der Kunde nun erstattet.
Lufthansa musste Flüge streichen – Familie sucht Alternative
Die in Köln ansässige Lufthansa Group hatte im Juli vergangenen Jahres vermeldet, dass aufgrund des Verdi-Streiks in Frankfurt insgesamt 678 Flüge gestrichen werden mussten. Betroffen waren etwa 92.000 Fluggäste. Betroffene Fluggäste würden nach Möglichkeit auf alternative Flüge umgebucht, hieß es. „Allerdings sind die dafür verfügbaren Kapazitäten sehr begrenzt“, teilte das Unternehmen damals mit.
Der Familie wurde im aktuellen Fall, der vor dem Kölner Landgericht verhandelt wurde, auf Anfrage per Chat mitgeteilt, es seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Alternativen zu dem Flug verfügbar, es solle eine andere Option gewählt werden oder ein späterer Versuch unternommen werden. „Der Kläger musste sich daraufhin selbst um einen Ersatzflug bemühen“, teilt das Landgericht Köln mit.
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Business-Class nach Los Angeles für rund 20.000 Euro gebucht
Tatsächlich fand der Kläger für sich und seine Familie doch noch eine Flugverbindung mit einer anderen Fluggesellschaft von Frankfurt/Main aus, allerdings über Toronto und buchte in der um ein Vielfaches teureren Business-Class zum Preis von umgerechnet 20.845,62 Euro. Einen noch in der Economy verfügbaren Platz ignorierte er, da die Familie im Flugzeug zusammen sitzen wollte.
Hinterher wollte die Familie den teuren Flug von der Lufthansa erstattet haben. Einer anwaltlichen Aufforderung folgte die Airline aber nicht. So kam es zum Gerichtsverfahren. Das Landgericht stellte sich auf die Seite des Klägers, sprach ihm die Flugkosten und weitere 2400 Euro Schadenersatz zu – 600 Euro pro Person, da die Familie ihr Ziel letztlich viel später als zuvor vereinbart erreicht hatte.
Kölner Landgericht spricht Familie Schadenersatz zu
Das Gericht folgte auch dem Vortrag des Klägers, dass es nicht zumutbar gewesen wäre, wenn ein Familienmitglied getrennt von den anderen in der Economy-Class geflogen wäre. Im Verfahren habe die Lufthansa auch nicht dargelegt, dass eine anderweitige günstigere Flugverbindung vorhanden gewesen sei. Konnte sie auch kaum, da der Familie ja kein Alternativangebot gemacht wurde.
Das erstaunliche Urteil des Landgerichts (Aktenzeichen: 30 O 270/22) stärkt Fluggästen den Rücken und dürfte Fluglinien bei Streikmaßnahmen der Gewerkschaften, wie sie aktuell laufen, weiter unter Druck setzen. Die Entscheidung der 30. Zivilkammer ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Lufthansa kann gegen den Richterspruch vorgehen, dann müsste die nächste Instanz entscheiden.