Köln – Die Nachfrage nach Terminen zum Kirchenaustritt ist weiterhin hoch in Köln. Das Landgericht hatte am Montag und Dienstag neue Termine zum Kirchenaustritt angeboten – doch innerhalb von wenigen Stunden waren knapp 2000 Termine vergeben.
„Wir sehen, dass es weiterhin sehr großes Interesse gibt“, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. „Auch deswegen hatten wir die Kapazität für Termine erhöht, doch wieder sind innerhalb von wenigen Stunden viele Termine vergeben.“
Kirchenaustritt Köln: Alle Termine für Februar und März in Stunden vergeben
Das Amtsgericht hatte am Montag zunächst weitere Termine für Februar und März freigeschaltet. In den Monaten waren eigentlich bereits alle Zeit-Slots vergeben, doch das Amtsgericht hat Kapazitäten für 180 Termine im Februar und 882 im März geschaffen. „All diese rund Tausend Termine waren am Dienstagvormittag bereits gebucht“, so der Gerichtssprecher.
Ein ähnliches Bild ergab sich bei den erstmalig angesetzten Terminen für April: Um sieben Uhr schaltete das Amtsgericht am Dienstag 1500 Termine frei. Bereits bis zum Dienstagmittag, also innerhalb von fünf Stunden, waren rund 800 Termine ausgebucht.
1500 Termine wurden zuletzt auch für die anderen Monate angeboten, aber wegen der Osterfeiertage im April gäbe es weniger Geschäftstage für das Gericht, erklärte der Sprecher. Trotz der Pausenzeiten sollen alle ausgemachten Termine stattfinden.
Köln: Zwei Wege zum Austritt aus der Katholischen Kirche
Wer nicht bis mindestens April für einen mündlichen Termin am Gericht warten will, hat auch die Möglichkeit eines schriftlichen Kirchenaustritts.
„Wir registrieren die Kirchenaustritte entweder direkt im Amtsgericht, wenn jemand einen Termin hat und mündlich die Absicht erklärt“, so der Gerichtssprecher, „alternativ kann man auch ein notariell beglaubigtes Dokument an das Gericht schicken.“ Dafür müssen die entsprechenden Unterlagen ausgefüllt werden, das Dokument von einem Notar beglaubigt und dann an das Gericht geschickt werden.
Die Unterlagen, die dann via Post beim Gericht eingehen, werden auch vom Amtsgericht registriert und wenn alles korrekt ausgefüllt ist, wird der Kirchenaustritt rechtskräftig. In beiden Fällen – also mündlicher Termin am Amtsgericht oder notariell beglaubigtes Schreiben – fällt am Kölner Gericht eine Gebühr von 30 Euro an. Für die zweite Variante kann es zusätzlich zu Notar-Kosten kommen.