Das Landgericht hat für einen der vier Angeklagten den Haftbefehl aufgehoben. Bei einem anderen entschied das Gericht gegen eine Entlassung.
Im Fokus beim Prozess15-Jähriger in Köln erstochen – Welche Rolle spielte ein möglicher Mitwisser?
War es ein Mordkomplott oder eine eskalierte „Abreibung“? Der Fall um den am Mülheimer Hafen erstochenen 15-Jährigen wird am Landgericht kontrovers verhandelt. Fest steht bisher: Einem der vier Angeklagten droht wohl keine Verurteilung mehr wegen Mordes – der Richter sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr und hob auf Antrag von Verteidiger Markus Haupt den Haftbefehl auf.
Köln: 19-Jährige gesteht Messerangriff auf Dara K.
Der bisherige Prozessverlauf lässt auch keine Zweifel daran aufkommen, dass der 19-jährige Joshua M. dem Opfer Dara K. am Hafenbecken die tödlichen Stiche versetzt hat, er habe „wahllos“ zugestochen. Offen dabei ist die Frage, ob der Mitangeklagte Ahmet Y. (27) den Täter womöglich indirekt zur Tat aufgefordert hat. Die Angeklagten belasten sich bei dieser Detailfrage gegenseitig.
Bestätigt erscheint durch diverse Zeugenaussagen und Geständnisse der Beschuldigten auch das Vortatgeschehen. Demnach waren Joshua M. und Ahmet Y. vor einer Mülheimer Gaststätte aufgetaucht. Y. drohte mit einer Schrotflinte, M. packte sich letztlich den 15-Jährigen und zerrte ihn im Schwitzkasten zum Hafen. „Den seht ihr nie wieder“, soll Y. zuvor noch gerufen haben.
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Köln: Rolle eines weiteren Angeklagten bisher unklar
Hintergrund des Verbrechens im März dieses Jahres sollen Streitigkeiten im Mülheimer Drogenmilieu sein. Dara K. soll im Bereich des Stadtgartens zunächst für die Bande um Joshua K. und Ahmet Y. Cannabis verkauft haben. Zum Jahreswechsel soll er laut deren Aussagen aber den Auftraggeber gewechselt haben. Der soll auch das weitaus hochpreisigere Kokain im Angebot gehabt haben.
Bei der Verhandlung am Donnerstag geriet die Rolle eines weiteren Angeklagten in den Fokus. Der 19-jährige Marcel M. soll vor der Entführung eine Sporttasche, in der sich zuvor die Schrotflinte befand, an sich genommen haben. Das zeigen Überwachungsbilder von einer nahegelegenen Tankstelle. Einen vorher ausgeheckten Mordplan bestreitet er, genau wie die übrigen Angeklagten.
Köln: Ein Beschuldigter bleibt in Haft, einer kommt frei
Eine von Verteidiger Bernhard Scholz beantragte Haftentlassung hatte der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg in Hinblick auf Marcel M. zuletzt abgelehnt – es bestehe immer noch der dringende Tatverdacht einer Mitwirkung an einem Gewaltverbrechen. Wie diese mögliche Beteiligung nun genau ausgesehen haben soll, bleibt zunächst der Beweiswürdigung vorbehalten.
Auf freiem Fuß ist hingegen ein 20-Jähriger. Der hatte zwar nach der Tötung von Dara K. eine Flasche Grillanzünder gekauft – damit wurde die Kleidung des Opfers verbrannt. Eine direkte Beteiligung an der Tötung oder Entführung scheidet aber bisher offenbar aus. Den übrigen Heranwachsenden drohen bis zu 15 Jahre Haft, dem 27-Jährigen als Erwachsenem sogar lebenslänglich Gefängnis.