Mit einem kuriosen Fall um pornografische Bilder musste sich das Kölner Amtsgericht beschäftigten. Ein Rechtsanwalt saß auf der Anklagebank.
Jurist auf AnklagebankRechtsanwalt verschickt Porno-Bilder an Kölner Gericht
Wegen eines ungewöhnlichen Vorwurfs saß ein Rechtsanwalt im Kölner Amtsgericht selbst auf der Anklagebank. Der Jurist hatte innerhalb eines Rechtsstreits Bilder mit Sex-Darstellungen an das Anwaltsgericht gesandt. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Verbreitung pornografischer Schriften. Es war nicht das erste Mal, dass der Anwalt mit „nackten Tatsachen“ aufgefallen war.
Rechtsanwaltskammer Köln: Streit um Erotik-Kalender
„Darf ich als Angeklagter auch Robe tragen“, fragte der Rechtsanwalt, nachdem er den Gerichtssaal betreten hatte. „Nein, Sie sind ja als Angeklagter und nicht als Verteidiger hier“, antwortete die Richterin. Dem fügte sich der Jurist: „Dann lass ich die Robe mal in der Tasche.“ Laut Anklageschrift hatte der Mann zehn Fotos mit sexuellen Darstellungen verschickt und sich so strafbar gemacht.
Der Jurist befand sich bereits seit mehreren Jahren in einer Auseinandersetzung mit der Kölner Rechtsanwaltskammer, nachdem dieser mit einem Pin-Up-Kalender mit Abbildungen nackter Frauen für seine Dienste geworben hatte. Die Erotik-Werbung empfand man bei der Kammer als unsachlich und man sah die Gefahr, dass sie das Vertrauensverhältnis zu Mandanten beschädigen könne.
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Köln: Anwalt wollte sich mit Porno-Bildern „entlasten“
Im Amtsgericht räumte der Angeklagte den objektiven Tatvorwurf ein. Er habe tatsächlich pornographische Bilder versendet – sich damit aber nicht strafbar gemacht. Denn die Bilder sollten im Verfahren um den Erotik-Kalender den Vorwurf der Rechtsanwaltskammer entkräften, er habe mit sexistischem Inhalt geworben. Porno-Bilder seien sexistisch, das habe er ausdrücken wollen.
Diese Argumentation verfing bei der Staatsanwältin nicht. „Das hätte man genauso gut beschreiben können“, sagte die Anklägerin. Pornos anzuschauen, das müsse sich niemand aufzwingen lassen, zumal im Schriftsatz des Anwalts auch keine Vorwarnung zu erkennen gewesen sei. In einer Behörde und einem Gericht müsse man mit so etwas klarkommen, entgegnete der Anwalt des Angeklagten.
Kölner Richterin mit Geldstrafe – immer wieder juristischer Streit
Der Verteidiger beantragte Freispruch: „Moralisch war das vielleicht unanständig, aber im Ergebnis nicht strafbar.“ Dem folgte die Richterin nicht, sie verurteilte den beschuldigten Anwalt zu einer Geldstrafe von 3200 Euro (40 Tagessätze zu je 80 Euro). Eine Einstellung gegen Geldauflage hatte der Anwalt zuvor abgelehnt. Und angekündigt, den Fall notfalls durch alle Rechtsinstanzen zu bringen.
Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte Werbepraktiken des Anwalts nicht als zulässig bewertet. Der Jurist hatte mit sogenannter Schockwerbung auf sich aufmerksam machen wollen. So zeigte eine Tasse neben den Kontaktdaten der Kanzlei das Motiv eines älteren Mannes, der der mit einem Stock auf das entblößte Gesäß einer Frau schlägt, dazu die Frage: „Wurden Sie Opfer einer Straftat“?