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„Cold Case“ Petra NohlBundesgerichtshof trifft Entscheidung zum Karnevalsmord von 1988

Lesezeit 2 Minuten
Petra Nohl wurde am 14. Februar 1988 im Alter von 24 Jahren in Köln getötet.

Petra Nohl wurde am 14. Februar 1988 im Alter von 24 Jahren in Köln getötet.

Der Angeklagte Norbert K. hatte sich gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haftstrafe gewehrt. Die Anwältin von Petra Nohls Tochter spricht von einer guten Nachricht.

Der „Cold Case“ um die im Alter von 24 Jahren ermordete Petra Nohl ist rechtskräftig aufgeklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die im März ausgesprochene lebenslange Haftstrafe für Norbert K. (57) und verwarf damit dessen Revision. „Das ist eine große Befreiung für meine Mandantin und die perfekte Nachricht zu Weihnachten“, sagt Anwältin Eva Kuhn, die Nohls Tochter vertritt.

Köln: Bundesgerichtshof bestätigt Beweiswürdigung des Landgerichts

„Insbesondere hielten die Beweiswürdigung des Landgerichts und der Schuldspruch wegen Mordes der revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Bundesgerichtshof statt“, teilte der BGH am Montag mit. Vom Täter des „Karnevalsmordes“ in der Kölner Innenstadt fehlte mehr als drei Jahrzehnte jede Spur – bis sich ein Mitwisser nach einer „Aktenzeichen XY … ungelöst“-Show doch noch offenbarte.

Petra Nohl, damals Mutter einer 18 Monate alten Tochter, war im ehemaligen „Bierdorf“ in den Opernpassagen feiern, sie besuchte die Diskothek „Chari Vari“. Danach wollte sie weiter ins „Big Ben“ am Klapperhof, versuchte im Bereich Glockengasse aber offenbar vergeblich ein Taxi zu bekommen. Sie ging zu Fuß weiter, wurde nach etwa 700 Metern angegriffen, zu Boden gebracht und erwürgt.

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Köln: Gewaltexzess führte zum Tod von Petra Nohl

Nohl wurde fürchterlich zugerichtet, erlitt mehrere Brüche und erstickte an ihrem Blut. „Treten, Trampeln, Draufknien“, so hatte es ein Gerichtsmediziner beschrieben, der von 30 massiven Einwirkungen auf den Körper der 24-Jährigen gesprochen hatte. Das zeugte laut Staatsanwältin von einem „menschenverachtenden Vernichtungswillen“, was später auch das Gericht bestätigte.

Der Leichenwagen musste sich zum Abtransport von Petra Nohls Leiche in die Schull- un Veedelszöch 1988 einreihen.

Der Leichenwagen musste sich zum Abtransport von Petra Nohls Leiche in die Schull- un Veedelszöch 1988 einreihen.

Das Motiv der Tat war laut Richterin: „Sex oder Geld.“ Norbert K. habe die erste sich bietende Möglichkeit für einen unbemerkten Angriff genutzt – in der Albertusstraße, an der schon alles für die Schull- un Veedelzöch aufgebaut war. Der Mord geschah hinter einem Bierwagen. Der Zug zog später an der Leiche vorbei – der Leichenwagen musste sich zum Abtransport kurz in den Zug einreihen.

Köln: Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt

Nach dem Hinweis eines früheren Freundes, der viele Jahre geschwiegen hatte, gaben die DNA-Spuren des Täters an der Leiche letztlich den Ausschlag zur Verurteilung. Sechs Hautschuppen von K. hatten sich an der Kleidung von Petra Nohl gefunden, etwa im Bereich der Oberarme, an denen der Mörder gerissen habe. Das könne nicht mit zufälligen Berührungen in einer Disko erklärt werden.

Die Verteidiger Uwe Krechel und Marc Piel hatten damit argumentiert, dass sich Täter und Opfer zuvor im „Chari Vari“ aufgehalten hatten, es also viele Möglichkeiten der DNA-Übertragung gegeben habe. Anwalt Krechel hatte von wenigen „popeligen Hautschuppen“ seines Mandanten an der Leiche gesprochen, die nichts beweisen würden. Das sah der Bundesgerichtshof nun ebenfalls anders.