Generalbundesanwalt erhebt AnklageKölner Ermittler enttarnen mutmaßlichen russischen Drohnenteil-Lieferanten

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Eine russische Orlan-10-Drohne kurz vor dem Start in einem von Russland besetzten Teil der Ukraine. Ein deutsch-russischer Unternehmer soll Teile für die Kampfdrohne illegal nach Russland geliefert haben.

Eine russische Orlan-10-Drohne kurz vor dem Start in einem von Russland besetzten Teil der Ukraine. Ein deutsch-russischer Unternehmer soll Teile für die Kampfdrohne illegal nach Russland geliefert haben.

Der deutsch-russische Mann soll seit 2020 mehrfach Drohnenteile nach Russland geliefert haben, die im Ukraine-Krieg eingesetzt werden.

Ermittler des Zollkriminalamts in Köln haben einen mutmaßlichen Lieferanten für russische Drohnenteile in Deutschland identifiziert. Der deutsch-russische Staatsbürger soll zwischen 2020 und 2023 in mehr als 20 Fällen Teile für eine Kampfdrohne nach Russland geliefert haben, die auch im Ukraine-Krieg eingesetzt wird. Wegen der Brisanz des Falles hat der Generalbundesanwalt das Verfahren übernommen.

Der Bundesgerichtshof hat gegen Waldemar W. laut einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft am Montag einen Haftbefehl erlassen. Er soll mehrfach gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben, indem er Elektronikbauteile aus Deutschland an russische Unternehmen lieferte, die militärisches Zubehör und Material herstellen.

Köln: Ermittler enttarnen mutmaßlichen russischen Lieferanten von Drohnenteilen

Konkret geht es um Bauteile für den Drohnentyp „Orlan 10“, die auch auf einer Embargoliste der Europäischen Union stehen und nicht nach Russland ausgeführt werden dürfen. Abgewickelt wurden die Exporte mutmaßlich über zwei Unternehmen im Saarland, die Waldemar W. als Geschäftsführer geleitet haben soll. Ebenfalls in den Transport verwickelt war ein Unternehmen aus Baden-Württemberg, das Waldemar W. „beherrscht“ haben soll.

In den meisten der 26 zur Last gelegten Fälle soll der deutsch-russische Staatsbürger die Bauteile für die Drohnen zunächst importiert und dann an zivile Scheinfirmen in Russland verkauft haben. Ziel war es, so die Exportbeschränkungen der EU zu umgehen. In Absprache mit W. sollen die Teile von den Scheinfirmen dann an militärische Hersteller weiterverkauft worden seien.

Deutscher Unternehmer lieferte mutmaßlich Drohnenteile nach Russland – Generalbundesanwalt erwirkt Haftbefehl

Nach Beginn des Ukraine-Kriegs soll W. dann dazu übergangen sein, aufgrund der nicht mehr vorhandenen Export-Möglichkeit nach Russland die Drohnenteile über Drittstaaten exportiert zu haben. Unter anderem soll er dabei Transportrouten über Litauen und Dubai genutzt haben. Der Gesamtwert der Bauteile beläuft sich laut Generalbundesanwalt auf 715.000 Euro.

Das Verfahren gegen Waldemar W. läuft bereits seit März 2020, seitdem sitzt er aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim in Untersuchungshaft. Der neue Haftbefehl des Bundesgerichtshofs ersetzt den bisherigen Beschluss des Amtsgerichts Mannheim. Die polizeilichen Ermittlungen führte das Zollkriminalamt in Köln durch. (shh)

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