Von Eifersucht getrieben soll eine 25-Jährige ihren Ex-Freund an einen Schlägertrupp verraten haben.
Blutige Attacke am Bahnhof DeutzEx-Freundin gab Schlägertrupp den Tipp – Bewährung gefordert
Aus Rache soll eine 25-Jährige ihrem Ex-Freund einen Schlägertrupp auf den Hals gehetzt haben. Im laufenden Prozess vor dem Landgericht Köln forderte der Staatsanwalt am Mittwoch ein Jahr und zehn Monate Haft für die Angeklagte. Das Urteil könne zur Bewährung ausgesetzt werden: eine milde Wendung in dem Verfahren, in dem ursprünglich ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum stand.
Köln: Mann am Deutzer Bahnhof von Gruppe attackiert
Auf dem Ottoplatz am Bahnhof Deutz hatten vier Angreifer den Ex-Freund der Angeklagten im März vergangenen Jahres kurz vor Mitternacht abgepasst. Der 33-Jährige wurde zu Boden geschlagen, laut Akten 18 Sekunden lang mit teils wuchtigen Tritten auf den Kopf und ins Gesicht traktiert. Zwei besonders gefährliche Stampftritte sollen noch erfolgt sein, als das Opfer bereits bewusstlos am Boden lag.
Durch das Hupen von Taxifahrern aufgeschreckt, flüchteten die Angreifer, die in verschiedene Taxis stiegen. Eine Krankenschwester kümmerte sich um das reglos am Boden liegende Opfer, leistete erste Hilfe und brachte den Verletzten in die stabile Seitenlage, woraufhin dieser viel Blut erbrochen habe. Der Mann erlitt Knochenbrüche im Gesicht und wurde später im Klinikum Merheim notoperiert.
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Köln: Anstiftung wurde im Prozess nicht bewiesen
Dass die Angeklagte die Schlägertruppe gezielt beauftragt und für die Attacke bezahlt habe – so hieß es noch in der Anklageschrift – konnte laut Staatsanwalt in der Hauptverhandlung nicht bewiesen werden. Vielmehr hätten es die Männer ohnehin schon auf den Mann abgesehen. Aufgrund illegaler Geschäfte, die Rede war von Schleusertätigkeiten, soll er 30.000 Euro Schulden gehabt haben.
Am Tattag soll die Angeklagte den mutmaßlichen Gläubigern dann aber per SMS den entscheidenden Tipp gegeben haben, wo sich ihr Ex-Freund aufhalte. Aus Verärgerung heraus: Sie habe eine neue Frau an seiner Seite vermutet. „Damit hat sie die Tat erst ermöglicht“, sagte der Staatsanwalt und sich somit der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht.
Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen
Die massiven Folgen für das Opfer habe die Angeklagte jedoch nicht absehen können, wie der Staatsanwalt und Verteidiger Thomas Pusch in ihren Plädoyers übereinstimmend erklärten. Die 25-Jährige habe an eine Art Abreibung gedacht, die dem Zweck der Schuldeneintreibung diene. Nach den Haupttätern wurde mit Überwachungsbildern gefahndet. Diese befinden sich noch auf der Flucht.
Elf Monate hatte die Angeklagte in Untersuchungshaft gesessen, dort hatte sie Friseur-Lehrgänge gemacht. Sie ist mittlerweile auf freiem Fuß. Um für eine Bewährungsstrafe zu werben, legte sie als bisherige Mitarbeiterin eines Schuhherstellers am Mittwoch eine Bescheinigung vor, dass ihr Arbeitgeber sie weiter beschäftigen wolle. Ein Urteil will das Landgericht kommende Woche sprechen.