Der Mordprozess am Kölner Landgericht befindet sich eigentlich auf der Zielgeraden.
„Besorgnis der Befangenheit“Frau im Auto erschossen – Beschuldigter will anderen Richter
Im laufenden Mordprozess um eine in einem Auto erschossene Frau hat der Angeklagte den Vorsitzenden Richter und dessen Kammer wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Dem Kölner Familienvater Mehmet B. (37) wird vorgeworfen, seine Geliebte (31) im Dezember 2020 getötet und ihre Leiche angezündet zu haben. Dem Mann droht eine lebenslange Gefängnisstrafe.
Köln: Angeklagter Mehmet B. will einen anderen Richter
Der Prozess befindet sich auf der Zielgeraden, Richter Peter Koerfers möchte sehr bald zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung übergehen. Der Angeklagte hingegen will einen anderen Richter. Dann müsste das Verfahren am Landgericht erneut von vorne beginnen, nachdem der Bundesgerichtshof Karlsruhe ein erstes Urteil bereits kassiert hatte.
Der Angeklagte warf dem Richter und dessen Kammer über seinen Verteidiger Abdou Gabbar vor, willkürlich gegen die von Amts wegen gebotene Aufklärungspflicht zu verstoßen. So hatte Gabbar zur Entlastung seines Mandanten die Vernehmung eines Waffenspezialisten gefordert, der zum Schusswinkel der Mordwaffe hätte Auskunft geben sollen. Das Gericht hatte den Antrag abgelehnt.
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Köln-Ossendorf: Mordwaffe lag im Keller des Angeklagten
Der Richter hatte sich auch auf die Tatsache gestützt, dass mit Dr. Thomas Kamphausen von der Kölner Rechtsmedizin bereits ein anerkannter Experte für Schusswaffen als Gutachter am Verfahren beteiligt ist. Laut Verteidiger Gabbar sei Kamphausen aber gerade kein ausgewiesener forensischer Ballistiker. „Es reicht nicht, Sportschütze zu sein“, hatte der Anwalt im Prozess geäußert.
Mehmet B. soll seine Geliebte mit zwei Kopfschüssen getötet haben, als diese laut Anklage arglos auf dem Beifahrersitz ihres Fiat Panda gesessen habe. Der Angeklagte habe durch das geöffnete Fenster oder die geöffnete Beifahrertür geschossen. Die Tatwaffe fanden Ermittler später im Keller des Mannes in dessen Wohnhaus in Ossendorf. Auch befanden sich Schmauchspuren an seiner Hand.
Kölner Landgericht: Bekannter als den „wahren Täter“ benannt
In einer späten Einlassung im ersten Prozess hatte B. die Vorwürfe bestritten und einen Bekannten als den wahren Täter benannt. Der habe die Frau im Streit um Drogengeschäfte getötet. Der Angeklagte sei demnach nur Gehilfe bei der Verwischung von Spuren gewesen. Gegen den Bekannten von B. wird ebenfalls ermittelt, er befindet sich aber nach wie vor auf freiem Fuß.
Den Befangenheitsantrag des Angeklagten muss nun ein anderer Vorsitzender Richter am Landgericht bearbeiten. Sollte dieser abgelehnt werden, könnte in dem Mordprozess schnell ein Urteil gesprochen werden. Verteidiger Gabbar hatte Richter Koerfers mehrfach vorgeworfen, seinen Mandaten auf Biegen und Brechen verurteilen zu wollen – und dafür Kopfschütteln geerntet.