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Sexuelle BelästigungFreispruch für Taxifahrer trotz glaubhafter Zeugin

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Symbolbild.

Köln – Sie glaube ehrlich, dass da etwas passiert sei, „sie wirken auf mich glaubhaft“, sagte die Kölner Amtsrichterin Irene Schöneseiffen der Zeugin, die einen Taxifahrer wegen sexueller Belästigung angezeigt hatte. Doch nur Augenblicke später verließ die 30-Jährige am Montag völlig konsterniert den Gerichtssaal 15; denn der Angeklagte wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

Krankenschwester zeigt Kölner Taxifahrer an

Im Zeugenstand hatte die gelernte Krankenschwester erklärt, vor rund einem Jahr ein Taxi am Kölner Chlodwigplatz bestiegen zu haben. Sie habe einen kurzen Smalltalk mit dem Fahrer gehalten, er habe nach ihrem Beruf gefragt. Nachdem sie auch ihre selbständige Tätigkeit als Sexualberaterin angesprochen habe, habe der Mann am Steuer sich plötzlich komplett daneben benommen.

Von seinem großen Glied habe er berichtet, das seinen Ex-Freundinnen Schmerzen bereitet habe und nach den Lieblingsstellungen seiner Kundin habe er gefragt. Auf der Autobahn habe er dann noch seine Hand auf ihre Beine gelegt. „Ich hatte Panik, weil ich der Situation nicht entfliehen konnte“, schilderte die Zeugin eindringlich.

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„Du hast doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!“

Am Zielort in Weiden sei sie ausgestiegen, habe all ihren Mut zusammen genommen und gerufen: „Du hast doch nicht mehr alle Tassen im Schrank, das war sexuelle Belästigung!“ Der Fahrer habe sich daraufhin entschuldigt. Belegt ist, dass der Taxifahrer danach noch eine Handy-Nachricht an die Kundin schrieb, die Nummer hatte er von der Bestellung via App. Inhalt: „Wollte mich für die nette Unterhaltung bedanken und mich entschuldigen, wollte echt nicht respektlos sein.“

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Die Zeugin schilderte, am Folgetag eine Panikattacke am Hauptbahnhof erlitten zu haben, woraufhin sie die dortige Polizeiwache aufgesucht habe. Die Beamten hätten ihr geraten, die Opferorganisation „Weißer Ring“ aufzusuchen. Aber das habe sie abgelehnt, „ich wollte mich nicht als Opfer fühlen.“

Taxifahrer streitet Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ab

Der Taxifahrer, ein verheirateter Familienvater, hatte in seiner Einlassung alles abgestritten, die Kundin habe die Fahrt über geschlafen. Er rede ohnehin nicht viel. Die SMS erklärte er damit, dass er die Frau beschimpft habe, nachdem er fälschlicherweise davon ausgegangen war, sie wolle die Fahrt nicht bezahlen.

In seinem Plädoyer sprach der Anwalt jedoch davon, die Zeugin hätte ihren Beruf der Sexualberaterin ja nicht offenbaren müssen. Man nehme dann „billigend in Kauf, dass das Gespräch in die Richtung gelenkt wird.“ Darüber hinaus seien die Angaben widersprüchlich, etwa habe die Zeugin einen Rastplatz erwähnt, auf den der Taxifahrer zwischenzeitlich gefahren sei, der aber tatsächlich nicht existiere.

Auch Richterin Schöneseiffen wies auf Abweichungen zu Aussagen bei der Polizei hin. „Hinter diesem Hintergrund habe ich tatsächlich keinen richtigen Eindruck, was passiert ist auf dieser Fahrt“, erklärte sie. Daher sei der Taxifahrer, wie auch von der Staatsanwältin beantragt, vor dem Amtsgericht freizusprechen.