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Kölner HauptbahnhofGeiselnehmer muss sich vorerst nicht vor Gericht verantworten

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hbf am Morgen danach gepixelt

In der Apotheke am Hauptbahnhof in Köln hatte Mohammad R. eine Geisel genommen.

Köln – Der Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof muss sich auf absehbare Zeit nicht vor Gericht verantworten. Wie sein Anwalt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte, geht dies aus einem ärztlichen Gutachten hervor, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat. Demnach ist der syrische Flüchtling Mohammad R., der im Oktober 2018 in einem Schnellrestaurant Brandbomben geworfen und später eine Frau in einer Apotheke als Geisel genommen hatte, derzeit nicht verhandlungsfähig.

Der Sachverständige schlägt vor, den Mittfünfziger in eine neurologische Reha-Klinik zu verlegen. Womöglich könnte er dort entsprechend gesunden, um sich dann doch noch einem Prozess stellen zu müssen. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Köln bestätigte den Eingang der Expertise. Über nähere Einzelheiten machte er keine Angaben.

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Der zuständige OLG-Strafsenat will auf Basis des Gutachtens in den kommenden Tagen über das weitere Schicksal des 55-jährigen syrischen Flüchtlings Mohammad R. entscheiden. Sein Verteidiger Marc Donay hatte beantragt, seinen Mandanten auf Grund seiner bei der Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei erlittenen schweren Verletzungen aus dem Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg in eine spezielle Reha-Klinik verlegen zu lassen. „Der Haftgrund der Fluchtgefahr ist absurd, mein Mandant kann nicht einmal stehen, geschweige denn sich fortbewegen“, sagte Donay. Dennoch hat die Generalsstaatsanwaltschaft Köln in einer Stellungnahme die weitere Untersuchungshaft angeregt. Der Verteidiger hingegen geht davon aus, dass die Richter in Kürze in seinem Sinne befinden werden.

Ermittlungen zum Attentat sind abgeschlossen

Am 15. Oktober war Mohammad R. in einen MacDonalds-Schnellimbiss gestürmt und hatte Brandsätze geworfen. Bei der Attacke war ein 14-jähriges Mädchen schwer verletzt worden. Anschließend hatte der Täter in einer benachbarten Apotheke eine Helferin als Geisel genommen. Er soll gerade dabei gewesen sein, sein Opfer anzuzünden, als drei Polizeibeamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) in das Geschäft stürmten und ihn mit sechs Schüssen niederstrecken. Ein Projektil traf den Kidnapper in den Kopf. Mohammad R. konnte reanimiert werden. Zunächst wurde er in der Uniklinik Köln behandelt. Dort erholte sich der Beschuldigte so weit, dass er nach Angaben seines Anwalts langsam den Ausführungen seiner Angehörigen folgen könne.

Die Ermittlungen in dem Fall sind inzwischen abgeschlossen. Ein zunächst vermutetes islamistisch motiviertes Motiv ließ sich nicht erhärten. Vielmehr stellte sich heraus, dass Mohammad R. bereits in Syrien Betrügereien nachging und mehrere Jahre im Gefängnis saß. Im Jahr 2015 wanderte er als angeblich politisch Verfolgter nach Deutschland ein, aber auch hier kam er nicht auf die Beine. Inzwischen deutet alles darauf hin, dass der Beschuldigte aus Frust über seine Lebenssituation einen Amoklauf inszenierte. Angehörige bezeichneten ihn als „psychisch krank.“