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Köln-KlettenbergRentnerin stirbt nach „Dooring“-Unfall – Autofahrer akzeptiert mildes Urteil nicht

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Amtsgericht Köln.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Amtsgericht Köln.

Mit einer Verurteilung endete der Strafprozess um einen tödlichen „Dooring“-Unfall in Köln-Klettenberg.

Mit einer Geldstrafe endete am Amtsgericht das Verfahren um einen tödlichen „Dooring“-Unfall in Klettenberg. Ein BMW-Fahrer (76) hatte laut Urteil beim Aussteigen auf der Luxemburger Straße eine Fahrradfahrerin übersehen. Die 81-Jährige fuhr gegen die geöffnete Autotür und stürzte schwer. Sie erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und starb wenig später in der Kölner Uniklinik.

Kölner Zeuge: „Sie hatte keine Chance auszuweichen“

Der Verteidiger des Angeklagten hatte zu Prozessbeginn sein Bedauern ausgesprochen, jedoch jegliche Vorwürfe bestritten. Der Autofahrer habe den Schulterblick durchgeführt und die Tür seines BMW nur minimal geöffnet. „Er hat sich zunächst mit dem Fuß herausgetastet und auf einmal hat es gekracht“, so der Anwalt weiter, „nach unserer Auffassung konnte er die Radfahrerin nicht sehen.“

Bei sogenannten „Dooring“-Unfällen prallen Fahrradfahrer gegen sich öffnende Autotüren.

Bei sogenannten „Dooring“-Unfällen prallen Fahrradfahrer gegen sich öffnende Autotüren.

Ein Zeuge berichtete im Gericht, dass die Radfahrerin gegen eine „normal geöffnete“ Autotür geprallt sei, „sie hatte keine Chance auszuweichen.“ Die Dame sei unkontrolliert durch die Luft geschleudert worden und auf dem Boden aufgeprallt. „Blut kam aus dem Mund, sie war bewusstlos und hatte einen offenen Schienbeinbruch“, so beschrieb der Zeuge die dramatischen Momente im Juli 2021.

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Ein Verkehrsgutachter hatte von zwei möglichen Unfallszenarien gesprochen. Die Fahrerin des E-Bikes sei entweder gegen die bereits geöffnete Autotür – wie weit genau blieb unklar – gefahren oder diese sei noch bewegt worden. Jeweils hätte laut des Sachverständigen eine Kollision vermieden werden können, hätte der Autofahrer zuvor in die Rück- und Seitenspiegel geschaut.

Köln: Verteidiger forderte einen Freispruch

Der Verteidiger bewertete das Gutachten in seinem Plädoyer als nicht aussagekräftig genug, um darauf eine Verurteilung seines Mandanten zu stützen. Zumal nicht geklärt worden sei, wie lange und wie weit die Tür nun wirklich offen gestanden habe. Der Angeklagte habe in der Situation nicht fahrlässig gehandelt und sei deshalb freizusprechen. Dem folgten Richterin und Staatsanwalt nicht.

Der BMW-Fahrer muss laut Urteil wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu je 40 Euro) bezahlen. Im Führungszeugnis des Angeklagten wird diese relativ milde Verurteilung nicht auftauchen. Möglich gewesen wäre eine Strafe bis maximal fünf Jahre Gefängnis. Rechtskräftig ist das Urteil aber nicht, der angeklagte Autofahrer hat Rechtsmittel eingelegt.