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Kampfansage an AirbnbKölner Vermietern droht bis zu 50.000 Euro Strafe

Lesezeit 3 Minuten

Für Studenten gebaut, von Touristen genutzt: Im vergangenen Jahr sorgte die Zweckentfremdung von Wohnungen im „Castell Deutz“ für Aufsehen.

  1. In Köln gibt es für Touristen ein vielfältiges Angebot an Wohnungen für den Städtetrip.
  2. 6000 von 7000 dieser Angebote sind nach Schätzung des Kölner Wohnungsamts illegal.
  3. Jetzt geht die Stadtverwaltung in den Kampfmodus – zumindest für ihre Verhältnisse. Denn in Berlin und Hamburg ist die Verwaltung deutlich rigider.
  4. Für welche Vermieter die neue Verschärfung der neuen Wohnraumsatzung in Köln gilt – und für wen nicht.

Köln – Ein Zimmer im Dachgeschoss am Neumarkt mit Platz fürs Kinderreisebett, ein komfortables Zimmer „mitten im Getümmel der Altstadt“, ein schickes Studio im Belgischen Viertel – es sind mehr als 2000 Angebote, die man zur Zeit über das Internetplattform Airbnb finden kann, wenn man eine Bleibe für den Städtetrip nach Köln sucht.

Touristen profitieren von günstigen Angeboten. Und auch für die privaten Vermieter, die hier Zimmer und Wohnungen anbieten, ist das ein Klasse-Geschäft. Rund 7000 Wohnungen in der Stadt werden zurzeit Touristen angeboten, schätzt das Kölner Wohnungsamt. Bei weit über 6000 dieser Angebote dürfte die Vermietung illegal sein. Zurzeit laufen rund 400 Ermittlungsverfahren gegen Eigentümer.

Verschärfung der städtischen Wohnraumsatzung

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat zusammen mit Sozialdezernent Harald Rau und dem Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig den Vorschlag der Verwaltung zur Verschärfung der städtischen Wohnraumsatzung vorgestellt. Neben neuen Vorgaben für den Fall von Abriss und Neubau soll auch der Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum verstärkt werden.

Alles zum Thema Henriette Reker

Zum Wohnen gebaut: Walter Ludwig, Henriette Reker und Harald Rau stellen die Plakatkampagne der Stadt vor.

Kümmerten sich die städtischen Ermittler bislang nur um Mietwohnungen, wird sie nun auch selbst genutztes Wohneigentum überprüfen. Das Personal in der Abteilung für Wohnungsaufsicht wurde auf 15 Mitarbeiter fast verdreifacht. Begleitet wird der Kampf gegen illegalen Vermietungen mit einer Plakatkampagne unter dem Motto „Zum Wohnen gebaut! Wohnungen sind keine Touristenunterkünfte.“

Zweckentfremdungen verhindern

Man sorge dafür, dass Wohnungen nicht „für kommerzielle Interessen zweckentfremdet werden“, so Reker. Die Stadt wolle Fehlentwicklungen verhindern. „Die Wohnraumschutzsatzung ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des bezahlbaren Mietwohnungsbestandes in Köln. Wir wollen dem entgegenwirken, was die Stadt spaltet.“In anderen europäischen Städten gibt es Regelungen, die eine zeitweise Vermietung von Wohnungen an Touristen erlauben. In Köln ist das grundsätzlich verboten.

Keine rückwirkende Geltung

Ausgenommen sind nur Vermieter, die dieses Geschäft schon vor Inkrafttreten der Satzung im Jahr 2014 betrieben haben. Eine solche Satzung hat keine rückwirkende Geltung.

Auch diejenigen, die im Urlaub ihre Wohnung tauschen oder ein Zimmer in einer größeren Wohnung untervermieten, müssen nichts befürchten. Alle anderen will die Stadt jedoch das Geschäft vermiesen.

Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro

Reker kündigte an, dass man sich nicht mehr scheuen will, das maximale Bußgeld von 50.000 Euro zu verhängen. Bislang mussten die Vermieter mit Strafen von bis zu 10.000 Euro rechnen. In diesen Fällen konnte die Stadt sicher sein, dass ihr die Gerichte recht geben, wenn die Bestraften Einspruch einlegten. Nun will man schauen, ob auch höhere Bußgelder vor Gericht bestehen, wenn deren Verhältnismäßigkeit geprüft wird.

In Berlin und Hamburg geht man mittlerweile deutlich weiter: Da wird denen, die ihre Wohnungen an Touristen vermieten, mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro gedroht. Als Stadtstaaten können sie ihre Regeln gänzlich selbst bestimmen. Köln ist abhängig von den Rahmenbedingungen, die das Land NRW setzt, wo zurzeit über die Zukunft des Wohnungsaufsichtsgesetztes diskutiert wird.

Köln hätte gerne strengere Regeln. So wäre auch hilfreich, wenn Vermittlungsagenturen und Internetplattformen wie in Hamburg und Berlin verpflichtet würden, alle angebotenen Wohnungen registrieren zu lassen. Das solche Verschärfungen auch in NRW kommen, scheint momentan eher unwahrscheinlich.

Klar sei, dass man mit einer Satzung, einer stärkeren Kontrolle und höheren Bußgeldern allein nicht die Wohnungsnot in der Stadt bekämpfe, so Sozialdezernent Rau. „Die Wohnraumschutzsatzung ist wichtig, kann aber nicht das einzige Instrument sein.“ Rau und Reker kündigten an, „alle Mittel“ nutzen zu wollen, „um die Stadt lebendig und durchmischt zu halten.“ Kritiker bezweifeln, ob das bislang in ausreichendem Maße geschieht.