65-Jähriger angeklagtStändig Streit in Kölner Wohngruppe – dann stirbt Mann nach Messerstich

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Der Angeklagte war mit Handschellen an den Rollstuhl gekettet, wurde so in den Gerichtssaal gebracht.

Der Angeklagte war mit Handschellen an den Rollstuhl gekettet, wurde so in den Gerichtssaal gebracht.

Der Streit zweier Männer war im Laufe der Zeit immer weiter eskaliert.

Einen tödlichen Streit unter Mitbewohnern im Stadtteil Heimersdorf arbeitet seit Montag eine Schwurgerichtskammer des Kölner Landgerichts auf. Totschlag wirft die Staatsanwaltschaft einem 65-Jährigen vor, der mit einem Messer auf seinen Kontrahenten eingestochen haben soll. Beim Prozessauftakt schwieg der Mann auf Anraten seiner Verteidigerin Karin Bölter.

Köln-Heimersdorf: Immer wieder Streit in Wohngruppe

Immer wieder hatte es zuvor in der Wohngruppe am Taborplatz laute Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern gegeben. Mal soll das spätere Todesopfer in der gemeinsamen Küche den Stecker des Kühlschranks gezogen haben, sodass Lebensmittel verdorben sein sollen. Auch soll der Mann Fotos vom Mitbewohner gemacht haben, als der sich gerade im Bad befunden hatte.

Im Vorfeld war es zu mehreren Polizeieinsätzen gekommen, sogar am Morgen des Tattages im vergangenen Oktober. Federführend beim Streit soll die Schwester des Beschuldigten gewesen sein. Sie sorge ständig für Unruhe, habe ein Verantwortlicher der Einrichtung ausgesagt. Polizisten sprachen der Frau daraufhin einen Platzverweis aus, um die Situation vor Ort zu entschärfen.

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Köln: Wuchtiger Messerstich in den Oberkörper

Doch am Abend eskalierte es wieder zwischen den zerstrittenen Männern, die sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gegenseitig beleidigt und bedroht haben sollen. Das spätere Opfer soll laut Staatsanwaltschaft an der Zimmertür des Mitbewohners aufgetaucht sein und gerufen haben: „Was willst Du von mir? Komm raus!“ Dann soll der Mann handgreiflich geworden sein.

Laut Anklage schlug das spätere Opfer dem 65-Jährigen zweimal ins Gesicht. Der soll danach zu einem Messer gegriffen und zugestochen haben, allerdings mit zeitlicher Unterbrechung und somit nicht in einer Notwehrhandlung. Die Anklage spricht von einem „wuchtigen Stich“ in den linken Oberkörper, dann habe der Beschuldigte das Messer noch im Körper des Opfers bewegt.

Beschuldigtem droht dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie

Der Angeklagte soll seine Schwester angerufen und berichtet haben, von seinem Mitbewohner geschlagen worden zu sein. Die Frau rief daraufhin die Polizei. „Er brach im Gemeinschaftsflur zusammen“, so die Staatsanwältin über das Opfer, das die Wohnung des Angeklagten zuvor verlassen hatte. Im Krankenwagen wurde der Mann reanimiert, er verstarb letztlich in der Uniklinik.

Der Beschuldigte leidet an einem hirnorganisches Psychosyndrom, soll mehrere Hirnblutungen erlitten haben. Im Gerichtssaal wirkte er verwirrt. Die Staatsanwältin geht von weiteren ähnlich gelagerten Fällen in der Zukunft aus, der Mann sei daher für die Allgemeinheit gefährlich. Ihm droht die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Der Prozess wird fortgesetzt.

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