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Prozess in KölnMann bekommt zwei Jahre Haft auf Bewährung für Betrug mit Luxusuhren

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Zu sehen ist der Eingang des Amts- und Landgericht auf der Luxemburger Straße in Köln.

Das Gebäude des Amts- und Landgericht auf der Luxemburger Straße in Köln. (Archivbild)

Das Schöffengericht hielt Boris R. sein Geständnis zugute.

Seine Altersvorsorge hatte er im Sinn, als Moritz D. im Februar 2022 etwa 190.000 Euro in drei Luxusuhren investierte. Doch der Markt entwickelte sich nicht so, wie er gehofft hatte. Im folgenden Jahr entschloss er sich, die Uhren zu veräußern, und ließ ihren Wert von einem Fachhändler schätzen, mit ernüchterndem Ergebnis: Abzüglich der Kommission würde er nur knapp 100.000 Euro bekommen.

Also bot er bei Ebay eine der Uhren an. Mit einem Mann, der sich als Investmentbanker ausgab und Interesse daran zeigte, auch die beiden anderen Uhren zu erwerben, einigte er sich auf einen Gesamtpreis von rund 118.000 Euro und Barzahlung; als Übergabeort vereinbarte man das Steigenberger Hotel nahe dem Rudolfplatz in Köln. Am 30. November reiste Moritz D. (29, alle Namen geändert) mit seinem Vater aus Baden-Württemberg an und traf den Interessenten in der Lobby. Was im Folgenden geschah, führte zur Strafanzeige. Am Dienstag fand im Kölner Amtsgericht der Prozess statt.

Angeklagter von Anwältin als „kleines Licht“ dargestellt

Zu verantworten hatte sich Boris R. (34), dem Betrug in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt wurde. Über seine Verteidiger legte er ein Geständnis ab. Der Aussage von Moritz D. zufolge setzte sich das Geschehen im Hotel so fort: Statt auf den vermeintlichen Banker traf er in der Lobby auf den Angeklagten, den ihm der angeblich verhinderte Kaufinteressent als Cousin angekündigt hatte. Boris R. schaute sich die Armbanduhren mit Kennermiene an und befestigte sie schließlich in einem mitgebrachten Etui.

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Dann bat er Moritz D., ihm die Tasche zu holen, in der dieser die Uhren transportiert hatte. Also ging der Verkäufer hoch auf sein Zimmer. Der Vater blieb mit dem „Cousin“ zusammen sitzen. Als D. in die Lobby zurückkehrte, fand er nur noch seinen Vater vor. Der erklärte, der Fremde sei weggegangen, um sich Geld zu besorgen. Das Etui habe er natürlich dagelassen. Doch wie sich herausstellte, war es ein dem Original täuschend ähnliches Futteral, das billige Imitate enthielt. Vater und Sohn gingen zur Polizei.

Opfer bleibt auf dem Schaden sitzen

Da er keine Versicherung habe, bleibe er auf dem Schaden sitzen, sagt der Zeuge. Die Anwältin, die Boris R. mit einem Kollegen verteidigte, stellt den Angeklagten als „kleines Licht“ dar, als Handlanger einer serbischen Bande. Der 34-Jährige, der zum Teil in Deutschland aufgewachsen ist und als hauptsächlichen Aufenthaltsort eine Vorstadt von Paris angab, ist mehrfach mit der Justiz in Konflikt geraten, in Deutschland, Frankreich und Belgien.

Um ein neues Leben zu beginnen und „sauber weiterzumachen“, habe er im Februar 2023 einen komplett anderen Namen angenommen – ein ganz legaler Vorgang in Serbien, sagte die Verteidigerin. Für den Neustart habe er sich 10.000 Euro geliehen und bald gemerkt, dass er die Schulden wegen hoher Zinsen nicht tilgen konnte, jedenfalls nicht mit seiner Arbeit als Bauhelfer und privater Autoverkäufer. Diese Notlage habe der Gläubiger ausgenutzt. Hintermänner hätten den Angeklagten mit der Aussicht auf Schuldenerlass zur Tat getrieben. Die Uhren habe er noch in Köln weitergeben.

Eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten reiche aus, plädierte die Verteidigerin. Die Staatsanwältin beantragte zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Das Schöffengericht verurteilte Boris R. zwar zu zwei Jahren, allerdings mit Bewährung. Besonders hielt es ihm sein Geständnis zugute. Die „strafrechtlichen Schwierigkeiten“ im Ausland änderten nichts daran, dass er in Deutschland bisher nur einmal verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende.

Unfair sei es, von vornherein auszuschließen, dass er von nun an mit Frau und vier Kindern ein straffreies Leben führen könne. Zwar hob das Gericht den Haftbefehl auf, aber der 34-Jährige, der im Sitzungsaal zum ersten Mal sein jüngstes, erst einen Monat altes Kind sah, muss im Gefängnis bleiben, denn die Untersuchungshaft in einem weiteren Verfahren dauert an.