Für die Einstellung des Verfahrens muss der Beschuldigte allerdings eine Auflage erfüllen.
Kripoermittler sprachlosAmtsgericht Köln stellt Verfahren gegen vermeintlichen Fahrradhehler ein
Es war eine Entdeckung, die nicht alltäglich ist in Köln: Fast 9000 Fahrräder wurden voriges Jahr in der Stadt gestohlen, durchschnittlich eines pro Stunde, aber die Aufklärungsquote betrug magere sechs Prozent. Umso zuversichtlicher waren Polizisten, als sie im August insgesamt 23 Lastenräder und Pedelecs sowie weitere Fahrrad- und E-Bike-Zubehörteile in der Wohnung eines polizeibekannten Mannes in Ostheim fanden. Der Verdacht: Es handele sich um Diebesgut. Gegen den 44-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, ebenso gegen vier weitere Beschuldigte aus Buchheim.
Der Polizei war der Fahndungserfolg damals eigens eine Pressemitteilung wert: „Mutmaßlicher Hehler festgenommen – Zahlreiche Fahrräder und E-Bikes sichergestellt“. Die Beamten fotografierten die Räder und suchten mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach den mutmaßlich rechtmäßigen Besitzern. Doch jetzt, fast genau ein Jahr später, ist der anfängliche Optimismus der Ermittler Ernüchterung gewichen.
Köln: Urteil stößt bei Kripobeamten auf Unverständnis
Vorige Woche hat das Amtsgericht das Verfahren gegen den 44-Jährigen vorläufig eingestellt – unter der Auflage, dass er hundert Stunden gemeinnützige Arbeit leistet. Jene Räder, die nicht eindeutig nachweisbar gestohlen waren, sollte der Beschuldigte zurückerhalten.
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In Teilen der Kripo stößt die Entscheidung des Gerichts – milde ausgedrückt – auf Unverständnis. Bei manchen Ermittlern macht sich Frust breit. „Die Kollegen sind auf 180“, berichtet ein Polizist dem „Kölner Stadt-Anzeiger.“ Er sagt, Beamte hätten den 44-Jährigen seinerzeit angeblich mit der Flex in der Hand angetroffen, während er die Rahmennummer an einem gestohlenen Rad entfernt haben soll. Und jetzt die Einstellung? Ein Kripobeamter schäumt: „Das ist doch niemandem zu vermitteln.“
Gericht spricht von einer „dünnen Beweislage“
Auf Nachfrage erläutert Gerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski die Entscheidung ihrer Kollegen. Von den 23 Fahrrädern seien tatsächlich viele als gestohlen gemeldet gewesen – allerdings sei nicht nachweisbar gewesen, dass der 44-Jährige auch der Täter war. Vielmehr will er die teilweise defekten Räder auf einer Verkaufsplattform im Internet erstanden haben. Die entsprechenden Kaufverträge habe er dem Gericht vorgelegt. Der Mann habe die Räder reparieren und weiterverkaufen wollen.
Im Verfahren habe ein Fahrlässigkeitsvorwurf im Raum gestanden und die Frage: Hätte der Beschuldigte wissen müssen, dass die Räder, die er im Internet kaufte, gestohlen waren? Insgesamt sei die Beweislage „dünn“ gewesen, sagt Fuchs-Kaninski. Auf die Rückgabe der übrigen Fahrräder habe der 44-Jährige verzichtet.
Leistet der 44-Jährige nun innerhalb der nächsten drei Monate die 100 Sozialstunden ab, ist das Verfahren gegen ihn endgültig beendet. Der Gerichtsbeschluss ist nicht anfechtbar.