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Krimi um die „Pille danach“Kölner will Schwangerschaft von Bekannter verhindern

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Um die „Pille danach“ drehte sich der kuriose Strafprozess am Kölner Amtsgericht.

Um die „Pille danach“ drehte sich der kuriose Strafprozess am Kölner Amtsgericht.

In das Geschehen war auch die Mutter des Beschuldigten involviert. Es kam zum Prozess am Amtsgericht.

Ein Kampfsporttrainer aus Köln hat ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Bekannten, danach hat er Angst vor einer ungewollten Vaterschaft. Er sucht Rat bei seiner Mutter – und die besorgt die „Pille danach“. Die soll die Sex-Partnerin des Mannes nehmen, doch sie will nicht. Was dann folgt, führte zu einem Strafprozess im Amtsgericht, mit Mutter und Sohn auf der Anklagebank.

Köln: Bekannte von Sohn soll „Pille danach“ schlucken

Laut den Ermittlungen hatte der Kampfsportler seine Bekannte am Tag nach dem Geschlechtsverkehr kontaktiert und sie bedrängt, das nachträgliche Verhütungsmittel einzunehmen. Entnervt von den vielen Mitteilungen per Whatsapp hatte die Frau schließlich einem Treffen auf einem Parkplatz in Widdersdorf zugestimmt. Diesen suchte der junge Mann zusammen mit seiner Mutter auf.

Laut Anklage sei die Mutter aggressiv auf die Geschädigte zugegangen und habe ihr die „Pille danach“ in die Hand gedrückt. Sollte sie das Medikament nicht nehmen, „dann wirst du schon sehen was du davon hast“, soll die Angeklagte sinngemäß geäußert haben. Die junge Frau soll dann ein Schlucken der Pille vorgetäuscht haben – doch sie landete tatsächlich in ihrem Kaugummi.

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Köln: Opfer an den Haaren zum Auto gezerrt

Die Mutter durchschaute den Trick und verlangte den Kaugummi. Doch die Bekannte des Sohnes rückte diesen nicht heraus. Dann wurde es richtig rabiat: „Die Angeklagte packte die Geschädigte an den Haaren und zog sie über den Parkplatz“, erklärte die Staatsanwältin. Ziel war das Auto der Angeklagten. Der Sohn half dann laut der Anklage, die Bekannte in das Fahrzeug zu drängen.

Die Entführung endete am Zuhause der Geschädigten. Hier redeten Mutter und Sohn weiter auf ihr Opfer ein, endlich die Pille zu schlucken. „Die steht unter Drogen“, soll die Angeklagte zur Mutter der Frau gesagt haben, die nun ebenfalls anwesend war. Schließlich konnte eine Freundin der Geschädigten die Polizei rufen. Es kam zur Anklage wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Köln: Amtsgericht verhängt Haftstrafe auf Bewährung

„Sie hat sich Sorgen um ihren Sohn, aber auch um die Geschädigte gemacht und dabei offensichtlich übertrieben“, sagte Verteidigerin Petra Eßer beim Prozess. Die Frau habe sich in einem sehr schlechten Zustand befunden. Dem widersprach die Geschädigte im Zeugenstand. Sie habe, entgegen der Aussagen der Angeklagten, am Tattag keine Drogen oder Alkohol zu sich genommen.

„Ich kenne meinen Zyklus und wusste, dass ich nicht schwanger werden konnte“, sagte die Zeugin, die „Pille danach“ sei nicht nötig gewesen, zumal es ohnehin zu spät für die nachträgliche Verhütung gewesen sei. Für die Angeklagten endete der Fall mit einem Schuldspruch – je neun Monate Haft auf Bewährung. Per Zivilprozess fordert das psychisch belastete Opfer noch 8000 Euro Schmerzensgeld.