„Tat hatte Hinrichtungscharakter“Kölner soll für Mord an Geliebter lebenslang in Haft

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Der Angeklagte mit Verteidiger Abdou Gabbar (l.) beim Prozessauftakt im Landgericht.

Der Angeklagte mit Verteidiger Abdou Gabbar beim Prozessauftakt im Landgericht.

Im Fall um eine im Auto erschossene Frau hat der Staatsanwalt sein Plädoyer gehalten. Er bezeichnet die Erschießung als heimtückischen Mord.

Die Erschießung der 31-jährigen Silvia B. in einem Fiat Panda hat die Staatsanwaltschaft in der Neuauflage des Strafprozesses am Landgericht Köln als heimtückischen Mord bezeichnet. Der Ankläger forderte daher am Montag eine lebenslange Gefängnisstrafe für Familienvater Mehmet B. (37) aus Ossendorf – der hatte in der ersten Instanz noch ein relativ mildes Totschlag-Urteil erhalten.

Köln: Staatsanwalt vergleicht Tat mit Hinrichtung

„Diese Tat hatte einen Hinrichtungscharakter“, sagte der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer auch die Aussagen von Mehmet B., jemand anderer habe die Frau erschossen, ins Reich der Märchen verwies. Die Gesamtschau der Indizien ließe keinen Zweifel daran, dass B. der Täter sei. Warum dieser seine Geliebte im Dezember 2020 getötet habe, sei allerdings weiterhin unklar geblieben.

In diesem Fiat Panda wurde die 31-Jährige erschossen.

In diesem Fiat Panda wurde die 31-Jährige erschossen.

Fest stehe, dass der Angeklagte zunächst die Tatwaffe, eine umgebaute Schreckschusspistole, aus dem Keller seiner Wohnung geholt habe. „Für einen Freund“, habe der Mann noch seiner Ehefrau mitgeteilt. Offenbar ein vorgeschobener Grund, um diese zu beruhigen, so der Staatsanwalt. Der Ankläger zeigte sich überzeugt, dass der Mordplan zu diesem Zeitpunkt schon bestanden habe.

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Geliebte im Auto erschossen, Leiche angezündet

Auf einer späteren Autofahrt – Mehmet B. habe am Steuer gesessen – sei es dann zu dem Verbrechen gekommen. Der Angeklagte sei ausgestiegen, habe die Waffe aus dem Kofferraum geholt und durch das geöffnete Beifahrerfenster oder die Tür auf seine Geliebte geschossen. Einem ersten Kopfschuss folgte ein zweiter, laut Ankläger, um ganz sicherzugehen, dass die Frau stirbt.

Mehmet B. habe danach mehrfach telefoniert und schließlich einen Bekannten überzeugen können, ihm bei der Beseitigung der Leiche zu helfen. Der tote Körper von Silvia B. wurde in die Nähe von Koblenz gebracht, an einem Feldweg abgelegt und angezündet. Spaziergänger fanden die Leiche der Frau am nächsten Tag und dachten beim Anblick erst an eine verkohlte Schaufensterpuppe.

Staatsanwalt: Nichts spricht für anderen Täter

Die Tatwaffe wurde bei Mehmet B. gefunden, im Lauf befand sich DNA-Material der Getöteten durch zurück spritzendes Blut. Auch Schmauchspuren belasteten den Angeklagten. Nichts spreche laut Staatsanwalt hingegen dafür, dass der Bekannte, der bei der Beseitigung der Leiche half, der wahre Täter sei. Diese Tatvariante hatte Verteidiger Abdou Gabbar im Prozess immer wieder bekräftigt.

Bei einem ersten Prozess hatte das Landgericht keine Heimtücke gesehen, beließ es daher bei elf Jahren Haft wegen Totschlags. Nach einem Protest der Angehörigen hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung aber auf. Am Montag forderte Opfer-Anwalt Gordon Christiansen für den jungen Sohn der Getöteten ein Schmerzensgeld von mindestens 12.000 Euro. Ein Urteil soll im Juni fallen.

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