AboAbonnieren

RatsbeschlussKölner müssen 2024 mehr für Müllentsorgung und Straßenreinigung zahlen

Lesezeit 2 Minuten
Abfalltonnen mit blauem Deckel stehen zur Abholung der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe am Straßenrand.

Die Abfallentsorgung in Köln wird im kommenden Jahr teurer. (Symbolbild)

Die Gebühren für Abfallentsorgung steigen im Schnitt um 1,63 Prozent, die für Straßenreinigung um 6,78 Prozent. Das ist die Begründung der Stadt.

Die Abfallentsorgung in Köln wird 2024 teurer. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen, dass die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) ihre Gebühren für die Müllabfuhr um 1,63 Prozent im Durchschnitt erhöhen dürfen. Auch die Straßenreinigung kostet Kölnerinnen und Kölner im kommenden Jahr mehr, im Durchschnitt 6,78 Prozent.

Für Haushalte bedeutet das: Eine Restmülltonne mit dem Volumen von zum Beispiel 60 Litern im „Teilservice“ – dann muss die Tonne selbst an die Straße gestellt werden – kostet ab 1. Januar 352,13 Euro, 2023 waren es 340,98 Euro. Wählen Bürgerinnen und Bürger stattdessen den „Vollservice“, dann holen AWB-Mitarbeiter die Tonne, erhöht sich die Gebühr von 402,92 auf 415,80 Euro.

Personal- und Logistikkosten lassen Abfallgebühr steigen

Die Gebühr für die 60-Liter-Biotonne steigt im „Teilservice“ von 150,13 auf 154,96 Euro. Ein Grund ist unter anderem ein Pilotprojekt einer Pflichtbiotonne für die Stadtteile Buchforst und Bickendorf. Das verursacht Kosten von 400 000 Euro. Damit steigt der preisliche Aufwand, der Biomüll bei der Abfuhr verursacht, um 4,94 Prozent.

Alles zum Thema AWB

Die Abfallgebühren setzen sich aus der anfallenden Müllmenge sowie Kosten für die Hausmüllsammlung durch die AWB und für die Verbrennung durch die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG) zusammen. Hauptgründe für die höheren Gebühren sind laut Stadt gestiegene Kosten für Personal wegen Tariferhöhungen sowie für Reparatur und Unterhaltung infolge der allgemeinen Preisentwicklung. Zudem steigen die Logistikkosten um 2,28 Prozent gegenüber 2023.

Die Gebührenveränderung wie auch die Erhöhung der AWB-Logistikkosten liegen deutlich unter der aktuellen Inflation bzw. Teuerungsrate, heißt es im Beschluss. Das liegt zum Beispiel an Ausgleichsbeträgen aus den Vorjahren und einem geringeren Verbrennungspreis wegen höherer Energieerlöse.

Auch beschloss der Rat, dass die Straßenreinigungsgebühren erhöht werden. Sie werden pro Frontmeter eines Grundstücks berechnet. Für Gebührenzahlende an Hauptstraßen ergeben sich Kosten im Jahr von 3,12 Euro pro Meter (2023: 2,95 Euro), an Anliegerstraße sind es 5,05 Euro pro Meter (2023: 4,78 Euro). Mit der Straßenreinigungsgebühr werden Fahrbahnen, Geh- und Radwege gereinigt und zum Beispiel Laub beseitigt.