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„Schizophrene Psychose“Mutter erschlägt zweijährige Tochter mit Stöckelschuh in Köln

Lesezeit 3 Minuten
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In dieser Flüchtlingsunterkunft soll die Frau ihr eigenes Kind umgebracht haben.

Köln – Das kleine Mädchen starb einen grauenvollen Tod. Unzählige Male hatte seine Mutter im Dezember 2018 im Wahn mit dem Absatz eines Stöckelschuhs auf den Kopf der zweijährigen Destiny eingeschlagen. Mutter- und Kind lebten in einer Flüchtlingsunterkunft an der Aachener Straße in Weiden. Das Kind starb an einem offenen Schädelhirn-Trauma, so steht es in der Antragsschrift. Der 31-jährigen Mutter Labake M. wird seit Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gemacht.

Laut Staatsanwaltschaft beging die Nigerianerin die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit, eine Verurteilung wegen Totschlags ist daher nicht möglich. „Schizophrene Psychose“ lautet die Diagnose. Nach einem vorläufigen Gutachten sind bei Labake M. „auch in Zukunft rechtswidrige Taten, insbesondere mit Blick auf den Kindsvater zu befürchten“. Sie gilt daher als Gefahr für die Allgemeinheit und soll nach Auffassung der Anklagebehörde zwangsweise in einer Klinik untergebracht werden.

Seit der Tat in Psychiatrie untergebracht

Weiße Bluse, dunkler Rock, schwarze Langhaar-Perücke, Nasenstecker und von kräftiger Statur wird Labake M. in Begleitung einer Krankenschwester in den Saal geführt. Sie ist seit der Tat in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrie in Bedburg-Hau untergebracht, hatte sich bei der damaligen Einweisung als „Gesandte Gottes“ bezeichnet.

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Als die Staatsanwältin die Antragsschrift vorliest, in der noch einmal detailliert die fürchterlichen Verletzungen des Kleinkindes zur Sprache kommen, hört die Mutter scheinbar unbeteiligt zu. Als sie den Saal betritt, hatte sie noch interessiert die zahlreichen Zuschauer betrachtet und versuchte immer wieder Blick-Kontakt zum Kindsvater herzustellen, der in dem Verfahren mit einer Anwältin als Nebenkläger ihr gegenüber sitzt.

Kontakt zu Kind aufrecht erhalten

Doch Chideral M. blickt nur zu Boden, vermeidet jegliche Kontaktaufnahme zu der Frau, die angeblich von ihm ein zweites Kind haben wollte, um ihren Flüchtlingsstatus zu sichern. Die beiden hatten sich 2015 auf der Flucht in Libyen kennengelernt und waren zunächst in Köln ein Paar geworden. Doch als Destiny im November 2016 auf die Welt kam, hatte der Mann zwar die Vaterschaft anerkannt, sich von Labake M. jedoch distanziert und eine neue Partnerin gefunden. Er nahm an Deutschkursen teil, fand Arbeit und hielt auch Labake M. dazu an, sich zu integrieren. Den Kontakt zu Mutter und Kind hielt er aufrecht und stellte sich der Verantwortung.

Doch bei der Nigerianerin, die immer wieder Cannabis konsumierte, zeigten sich schon vor der Geburt psychische Probleme. Mehrfach wurde sie in der Psychiatrie stationär behandelt, das Jugendamt wurde eingeschaltet und kümmerte sich um das Baby, das zunächst in eine Pflegestelle kam.

In Nigeria hatte Labake M. ihren dreijährigen Sohn bei der Schwiegermutter ihres ersten Mannes gelassen. Die gelernte Friseurin wollte in Europa ein „besseres Leben“ führen. Allerdings war ihr Asylantrag abgelehnt worden. In den Akten ist jedoch ein Abschiebeverbot vermerkt. Denn M. hatte plötzlich zu Protokoll gegeben, ihr Ehemann in der Heimat habe sie geschlagen und mit dem Tode bedroht.

Das Jugendamt hatte dafür gesorgt, dass Labake M. mit Destiny in eine Mutter-Kind-Einrichtung kam und dort vier Monate blieb. Im Juli 2017 bezogen Mutter und Kind ein Appartement an der Aachener Straße, obwohl Labake M. immer wieder psychisch auffällig war. Wie Zeugen beobachtet haben wollen, war ihre Beziehung zu dem Baby alles andere als innig, offensichtlich von den negativen Gefühlen überlagert, die sie aus Enttäuschung gegenüber dem Kindsvater hegte, der sie verlassen hatte.

Lediglich die Antragsschrift wurde in aller Öffentlichkeit verlesen. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Ob das Urteil öffentlich sein wird, ist noch unklar. In dem Verfahren wird auch die Rolle des Jugendamtes zu beleuchten sein, das die Betreuung von Mutter und Kind ein halbes Jahr vor der Tat eingestellt hatte.