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Junge Models missbrauchtNeuer Prozess gegen Kölner Kinderfotograf startet bald – Anwälte legen Mandat nieder

Lesezeit 3 Minuten
Der beschuldigte Kinderfotograf mit seiner früheren Verteidigerin Denise Sommer im Mai 2022 im Kölner Landgericht.

Der beschuldigte Kinderfotograf mit seiner früheren Verteidigerin Denise Sommer im Mai 2022 im Kölner Landgericht.

Ein erstes mildes Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Nun droht Achim L. eine weitaus höhere Strafe.

Der einst weltweit erfolgreiche Kinderfotograf Achim L. muss sich bald wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Schützlinge erneut vor dem Kölner Landgericht verantworten. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes mildes Urteil aus dem Jahr 2022 aufgehoben hatte, droht dem 56-Jährigen nun eine deutlich höhere Strafe. L. wird sich diesmal vor Richter Christoph Kaufmann verantworten – und der ist bekannt für seine Expertise in Missbrauchsverfahren und harte Urteile.

Köln: Nebenkläger frustriert über Teilfreispruch in erster Instanz

Mit einem Kopfschütteln hatten mehrere Prozessbeteiligte das erste Urteil gegen Achim L. quittiert. Vier Jahre und zehn Monate Haft hatte der damalige Richter Peter Sommer ausgesprochen – die Staatsanwaltschaft hatte zehneinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Der Richter sah einige Fälle als erwiesen an, in weiteren erging aber Freispruch. Nicht, weil man den Opfern nicht glaube, hatte der Richter erklärt. Sondern, weil man die Taten örtlich und zeitlich nicht konkret zuordnen könne.

Völlig frustriert war ein mittlerweile erwachsener Nebenkläger, dessen Fall mit Freispruch beschieden wurde, nach der Entscheidung aus dem Gerichtssaal gestürmt und hatte ein Loch in eine Rigipswand getreten. Der Richter hatte damals sogar den Haftbefehl gegen Achim L. aufgehoben, dieser kam nach vielen Monaten der Untersuchungshaft auf freien Fuß. Der Fotograf hatte im Prozess alle Vorwürfe bestritten, Verteidiger Ulrich Sommer hatte durchgehend Freispruch gefordert.

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Köln: Kindermodel auf Luxus-Reise sexuell missbraucht

Die Schuldsprüche bestätigte der Bundesgerichtshof, die Freisprüche hoben die obersten Richter auf. Dass die Missbrauchstaten sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren ließen, sei nicht rechtsfehlerfrei begründet, hatte der BGH moniert. Vielmehr habe das Landgericht in erster Instanz „überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt“. Nun kommt es unter dem Aktenzeichen 102 Kls 15/24 zur neuen Verhandlung, voraussichtlich Mitte des Jahres.

Durch mehrere – laut Gericht aber völlig asexuellen – Beziehungen zu Müttern der Kindermodels habe dieser die Nähe zu den Jungen gesucht. „Hochgradig manipulativ“ nannte der Richter das Vorgehen des Fotografen, der Jungen teilweise nur mit seiner Playstation habe spielen lassen, wenn diese sich dabei auf seinen Schoß setzten. L. sei eine Vertrauensperson gewesen, habe teilweise eine Vaterrolle übernommen. Daher seien die Kinder dem Mann etwa auch auf Reisen anvertraut worden.

Die Vorwürfe reichen zurück bis ins Jahr 1999. Damals soll Achim L. laut ursprünglicher Anklage einen Jungen (12) im Schwimmbad eines Disney-Resorts in Florida missbraucht haben. 2002 soll er mit zwei Jungen zum Shooting nach Sardinien gefahren sein, es sei zu Übergriffen im Schlaf gekommen. Auch beschreibt die Anklageschrift den Übergriff auf einen zehn Jahre alten Jungen im Jahr 2006 auf den Malediven. Im Bungalow eines Luxus-Resorts soll der Fotograf das Kind sexuell missbraucht haben.

Köln: Bisherige Anwälte legen das Mandat nieder

Als Rechtsbeistände werden Achim L. in der zweiten Runde nicht mehr die Verteidiger Ulrich und Denise Sommer zur Verfügung stehen. Man habe das Mandat niedergelegt, bestätigte Ulrich Sommer auf Anfrage. Das Ehepaar hatte den Kinderfotografen in erster Instanz noch inbrünstig vertreten und öffentlich keinen Zweifel an der vermeintlichen Unschuld ihres Mandanten gelassen. Von Vorverurteilungen seitens der Medien war die Rede und durch die Mütter manipulierte Opfer.

Durch die Rechtskraft des Schuldspruchs in mehreren Fällen ist bisher unklar, wie sich Achim L. im neuen Prozess positionieren wird. Diesmal führt Richter Christoph Kaufmann die Verhandlung, dessen Kammer auf Missbrauchstaten spezialisiert ist, damals dem Vernehmen nach aber durch andere Großverfahren ausgelastet war. Kaufmann hatte zuletzt einen früheren Betreuer an einer Kölner Grundschule zu elf Jahren Haft verurteilt – für Kindesmissbrauch per Internet-Livestream.