Am Rudolfplatz kam es 2022 in einer McDonald’s-Filiale zu einer Schlägerei. Der Angeklagte schildert den Vorfall jedoch anders als das Opfer.
Prozessbeginn am AmtsgerichtProzess soll Prügelei im Kölner McDonald’s aufklären – DJ involviert
Was genau geschah am frühen Morgen des 15. Mai 2022 in der McDonald's-Filiale am Rudolfplatz, als dort unter Kunden Gewalt ausbrach? Das ist eine der Fragen, um die es in einem Prozess geht, der am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht begonnen hat. Der gefährlichen Körperverletzung angeklagt ist ein 31-jähriger Mann, dem zusätzlich zur Last gelegt wird, dreimal ohne Fahrerlaubnis ein Auto gesteuert zu haben.
Schlägerei nach Vordrängeln an der Schlange
An jenem Sonntagmorgen gegen 5.30 Uhr war viel los in der Filiale, vor den Kassen hatten sich Warteschlangen gebildet. Zu denen, die vorne standen, gehörte ein heute 26-jähriger Mann mit einem Freund. Nach seiner Darstellung drängelte sich der Angeklagte vor; ihn begleitet hätten drei, vier Leute, die sich von vornherein aggressiv verhalten hätten. Als er, der Zeuge, den Angeklagten darauf hingewiesen habe, er habe gerade bestellt und sei dabei zu zahlen, habe der ihn mit der flachen Hand gegen den Kopf geschlagen. Auf eine weitere Bemerkung sei ein zweiter Schlag gefolgt.
Darauf habe er als Angegriffener mit einer Faust zurückgeschlagen. Dann sei „die ganze Clique auf mich losgegangen“. In der Anklage ist von Schlägen und Tritten die Rede. Kurz habe er das Bewusstsein verloren, sagte der Zeuge. Der Schichtleiter sei eingeschritten und habe ihn „in die Küche gezogen“. Er trug Schürfwunden, Prellungen und Hämatome davon.
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Prügelei bei McDonald’s: Angeklagter schildert Vorfall harmloser
Der Angeklagte schwieg zunächst. Selbst dann noch, als zur Sprache kam, dass er dem Opfer eine E-Mail geschickt hatte, in der er sich entschuldigte und eine Entschädigung anbot. Der Zeuge nahm die Entschuldigung an, verzichtete aber auf das Geld. Erst nach Stunden der Beweisaufnahme war der 31-Jährige auf Anraten seines Verteidigers bereit, sich zu dem Vorfall zu äußern. Den schilderte er als um einiges harmloser.
An jenem Morgen sei er, der sich als DJ einen Namen gemacht hat, vom „Auflegen“ in einem Club gekommen, begleitet von seinem besten Freund. Er sei „an der Warteschlange vorbeigegangen“; deshalb sei es „so rübergekommen, dass ich mich vordrängen wollte“. Im verbalen Schlagabtausch sei der Zeuge „zickig“ geworden, sodass er ihm zweimal einen „Klaps“ auf den Kopf gegeben habe. Dessen Reaktion sei ein heftiger Faustschlag auf die Nase gewesen. Bevor ein zweiter Schlag habe folgen können, sei der Begleiter dazwischengegangen.
Zwei unbekannte Männer, die ihn wohl als DJ erkannt hätten und ihm hätten beistehen wollen, hätten sich eingemischt. Die„Hin- und Herfuchtelei“ habe jedoch nicht solche Ausmaße angenommen, dass der Zeuge das Bewusstsein verloren habe. Am nächsten Tag habe er sich gefragt, „wie man die Situation hätte verhindern können“, zeigte sich der Angeklagte reuig.
Angeklagter besitzt keine Fahrerlaubnis
Einer der Vorwürfe, ohne Erlaubnis gefahren zu sein, war schnell vom Tisch: Ein Gutachter verglich ein Foto des 31-Jährigen mit der Aufnahme einer Geschwindigkeitsüberwachung und kam zu dem Schluss, es gebe „Unähnlichkeiten“. Einen weiteren Fall räumte der Angeklagte ein: Polizisten hatte ihn in Bayenthal kontrolliert, mit dem Ergebnis, dass er keinen gültigen Führerschein besaß. Seine Frau sei damals hochschwanger gewesen und habe ein Medikament gebraucht, das er rasch habe holen wollen, erklärte er.
Den dritten Vorwurf stritt er energisch ab: Eine Polizistin, die wusste, dass er keine Fahrerlaubnis hat, will ihn in Rodenkirchen auf der Straße erkannt und beobachtet haben, dass er in ein Auto einstieg und davonfuhr. Zu den neun Eintragungen im Bundeszentralregister sagte er, dass er sich heute dafür schäme. Mit der Geburt seiner Tochter habe für ihn „ein neuer Lebensabschnitt begonnen“. Der Prozess fand noch kein Ende. Bei einem Fortsetzungstermin sollen weitere Zeugen gehört werden.