Stadtverwaltung und Politik wollen gemeinsam eine Lösung im Interessenkonflikt am Brüsseler Platz erarbeiten.
Konflikt um LärmRechtliche Bedenken an der Lösung der Politik zum Brüsseler Platz

Das Ordnungsamt patrouilliert am Wochenende abends am Brüsseler Platz.
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Im Konflikt um die Nachtruhe am Brüsseler Platz gibt es weiter keine langfristige Lösung. Die Stadtverwaltung plant, das jetzige Verweilverbot an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen auf 365 Tage im Jahr auszuweiten. Eine Mehrheit der Fraktionen wollte dies in der Ratssitzung am Donnerstag eigentlich ablehnen und stattdessen ein vorübergehendes Alkoholkonsumverbot fordern. Doch zu der Entscheidung kam es nicht, weil Stadtdirektorin Andrea Blome rechtliche Bedenken zu diesem Vorschlag äußerte.
Der Brüsseler Platz ist einer der beliebtesten Plätze in der Innenstadt, an dem sich vor allem an warmen Abenden Gruppen von Menschen treffen. Weil Anwohner geklagt hatten, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) 2023, die Stadt Köln müsse sie besser vor Lärm schützen.
Blome sagte dem Rat: „Ich und die Verwaltung stehen dafür ein, dass die Verwaltung als ‚Mittler‘ zwischen den verschiedenen Interessen agiert und im urbanen Raum einen Ausgleich der Interessen ermöglicht.“ Und weiter: „Jetzt ist es leider Aufgabe der Verwaltung, nicht mehr Interessen auszugleichen, sondern umzusetzen, wozu die Stadt Köln rechtskräftig verurteilt wurde.“
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Brüsseler Platz: Derzeitiges Verweilverbot gilt noch bis 31. Juli
Am Brüsseler Platz gilt bereits seit dem 7. Februar ein Verweilverbot auf Grundlage einer Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung. Ab 22 Uhr bis 6 Uhr darf sich freitags, samstags und vor Feiertagen niemand mehr auf dem Brüsseler Platz aufhalten. Über die Fläche zu laufen ist erlaubt, dort länger zu bleiben aber nicht. Wer dagegen verstößt, muss laut Verwaltung bis zu 1000 Euro zahlen. Auch Gastronomien müssen ihre Außenbereiche um 22 Uhr statt um 23.30 Uhr schließen.
Das bislang bis 31. Juli bestehende Verbot hatte die Stadt in einem zweiten Schritt auf 365 Tagen im Jahr ausweiten und mit einer langfristig geltenden Verordnung festsetzen wollen – die Politik hatte diesen Schritt mit der Alternative eines Alkoholkonsumverbots außerhalb der Restaurant-Terrassen auf dem Brüsseler Platz verhindern und damit eine andere auch nur vorübergehend geltende Allgemeinverfügung einführen wollen. So hatten sich die Fraktionen von Grüne, CDU, SPD, Volt und Die Linke im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen geeinigt.
Blome sagte dem Rat aber, dies sei rechtlich nicht möglich, eine Allgemeinverfügung reiche nicht aus, um die Forderung des OVG-Urteils zu erfüllen. Es brauche eine langfristig geltende sogenannte ordnungsbehördliche Verordnung. Die Fraktionen stellten ihren Antrag vorerst zurück und gingen auf Blomes Einladung zu einem Fachgespräch ein.