Das nächtliche Verweilverbot am Brüsseler Platz ist voraussichtlich rechtswidrig. Das Gericht regt eine andere Maßnahme an.
Eilanträge erfolgreichKölner Gericht hält Verweilverbot am Brüsseler Platz für unverhältnismäßig

Das Ordnungsamt patrouilliert abends am Brüsseler Platz. Zum Schutz der Anwohnenden vor Lärm dürfen sich nach 22 Uhr auf dem Brüsseler Platz erstmalig keine Personen mehr aufhalten. Das Verweilverbot gilt am Freitag, Samstag und vor Feiertagen. (Archivbild)
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In Köln sorgt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Aufsehen: Das Eilverfahren gegen das nächtliche Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz war erfolgreich. Zehn Anwohnende und die Wirtin einer Gastronomie hatten Anträge eingereicht.
Die Stadt Köln hatte im Februar 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Verweilen auf dem Platz und in angrenzenden Straßen an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt. Damit sollten die nächtlichen „gesundheitsgefährdenden Ruhestörungen“ durch Menschenansammlungen reduziert werden. Über die Fläche zu laufen ist erlaubt, dort länger zu bleiben aber nicht. Wer dagegen verstößt, muss laut Verwaltung bis zu 1000 Euro zahlen.
Verweilverbot am Brüsseler Platz: Stadt Köln hätte mildere Mittel wählen sollen
Das Gericht hat jetzt jedoch entschieden, dass das Verweilverbot voraussichtlich rechtswidrig ist. In der Begründung kritisierte die Justiz, dass die Stadt bei der Entscheidung das „ihr zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt“ hat. So würden die Lärmmessungen aus 2024 keine ausreichenden Belege für eine Gesundheitsgefährdung durch normale Gespräche bei kleineren Grüppchen liefern. Vielmehr deutete die Pegelausschläge eher auf lautes Rufen, Lachen und Schreie hin.
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Vor allem, wenn es draußen wärmer wird, treffen sich viele Menschen am Feier-Hotspot Brüsseler Platz - auch nachts. (Archivbild)
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Das Gericht betonte außerdem, dass die Stadt auf mildere Mittel hätte zurückgreifen können, um den Lärm zu verringern – wie etwa ein Alkoholverbot. Ein solches Verbot könne die Attraktivität des Platzes für die sogenannte „Partyszene“ deutlich verringern. Das würde die Lärmbelästigung eindämmen, ohne gleich ein generelles Verweilverbot erforderlich zu machen.
Brüsseler Platz: Kläger dürfen jetzt länger draußen bleiben
Mit Stattgabe der Eilanträge ergibt sich eine Ausnahme des Verweilverbots für die Kläger: Sie müssen sich laut Gericht nun nicht mehr an das Verweilverbot halten, alle anderen Personen schon, „solange es die Stadt nicht aufhebt“.
Die Gastronomie, die klagt, darf trotzdem nicht als einzige länger ihren Außenbereich geöffnet haben. Denn um Tische auf den Bürgersteig zu stellen, braucht es eine zusätzliche Genehmigung der Stadt Köln. Die wurden zwar wegen des Verweilverbots nur noch bis 22 Uhr ausgestellt, aber hängen nicht direkt an dem Verbot selbst. Laut Verwaltungsgericht läuft gegen diese Genehmigung der Nutzung des Bürgersteigs für die Kneipe ein weiteres Verfahren.
Das Hauptgerichtsverfahren um das Verweilverbot müsste nach Zulassung der Anträge jetzt starten. Ob es so weit kommt, ist fraglich. Die Stadt Köln kann nun gegen die Zulassung des Verfahrens vor der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, Beschwerde einlegen. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Köln Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.