Ab dem 1. Februar soll am Brüsseler Platz ein Verweilverbot gelten, die Außengastronomie um 22 Uhr schließen. Das sagen Anwohnerinitiativen.
„Niemand möchte dörfliche Ruhe“Das sagen Anwohner zum Verweilverbot am Brüsseler Platz – Appell an Stadt
Weniger Lärm und Müll: Das wünschen sich seit Jahren die Anwohnerinnen und Anwohner im Belgischen Viertel. Nun richten verschiedene Bürgerinitiativen aus Köln einen dringenden Appell an die Stadtverwaltung, bevor die Regelungen zur Lärmreduzierung am Brüsseler Platz ab dem 1. Februar greifen sollen. „Wir bitten Sie dringendst: Helfen Sie mit, die Situation am Brüsseler Platz zu befrieden!“, heißt es in dem Brief.
Die Initiativen fordern die Stadt auf, „sich für die schwächsten Glieder“ in der Kette einzusetzen, sprich: Alte, Kranke und Familien, die sich immer mehr aus der Innenstadt zurückziehen würden. Sie bemängeln, dass immer neue Kioske, Gastronomie-Betriebe und Fast-Food-Läden eine „mittlerweile bunte und lebendige Stadtgemeinschaft zerstört haben“. Alteingesessene Betriebe hätten aufgegeben. Daher wünschen sich die Initiativen den Bebauungsplan, der die Anzahl von neuen Betrieben regulieren sollte, zurück.
Bürgerinitiativen fordern Stadt auf, Brüsseler Platz zu befrieden, Verweilverbot ist aber umstritten
In einem zusätzlichen Positionspapier kritisiert die Bürgerinitiative Belgisches Viertel das umstrittene Verweilverbot für den Brüsseler Platz. „Wir halten eine Regelung nur für den Brüsseler Platz für zu kurz gesprungen. Eine räumliche Verlagerung ist damit programmiert.“
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Sie fordert stattdessen konsequente Sanktionen bei Lärm, Vermüllung und Wildpinkeln, die in der Stadtordnung bereits verankert sind. Weitere Forderungen: Industrielle Flächen sollen als Feierorte erschlossen werden und es soll ein punktuelles, zeitlich begrenztes Alkohol- und Verzehrverbot geben, das nicht für die Gastronomie gelten soll.
Lutz Langheineken von der Bürgerinitiative Belgisches Viertel und selbst Anwohner bedauert auf Nachfrage den hitzigen Ton in einer polarisierenden Debatte und weist auf die heterogenen Meinungen auch unter den Anwohnern hin. „Ich möchte keine Verweilverbote im Belgischen Viertel. Niemand möchte hier dörfliche Ruhe. Aber ich wehre mich gegen jene, die sagen, zieh doch weg, wenn man vorbringt, dass man selbst oder das eigene Kind nicht schlafen kann bei dem Lärm“, sagt Langheineken.
Brüsseler Platz: Gerichtsurteil ist rechtskräftig
Am 28. Januar will die Stadt Köln in einer Veranstaltung die Anwohnerinnen und Anwohner über ihr Vorgehen informieren. Folgendes ist geplant: Freitags, samstags und vor Feiertagen soll vorübergehend ein nächtliches Verweilverbot von 22 und 6 Uhr rund um die Kirche St. Michael gelten, die Außengastronomie soll um 22 Uhr schließen statt um Mitternacht. Später soll der Rat möglicherweise am 3. April entscheiden, ob das Verweilverbot dauerhaft gilt.
Die SPD-Fraktion hält davon nichts, sie will, dass die Verwaltung „das mildeste Mittel der im Urteil genannten Optionen“ auswählt und meint damit das Alkoholkonsumverbot. Der entsprechende Antrag wurde in der vergangenen Sitzung des Hauptausschusses aber in die weiteren politischen Gremien verwiesen.
Gerichtsurteil Brüsseler Platz ist wirksam
Wie mehrfach berichtet, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster der Stadt 2023 bescheinigt, dass ihre bisherigen Maßnahmen „evident unzureichend“ seien, um am Brüsseler Platz für Nachtruhe zu sorgen. Beispielsweise versuchen Vermittler an bestimmten Tagen, die Menschen zum Verlassen des Platzes zu bewegen. Sie sagte aber: „Damit haben Sie jetzt ernsthaft etwas zu tun.“
Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig, der Lärm ist demnach für die Anwohner nachts gesundheitsgefährdend. Die Stadt will sich an den im Urteil genannten Maßnahmen orientieren, obwohl Richterin Annette Kleinschnittger ihr damals offen ließ, was sie tatsächlich tun soll.