Abgehangen, zerknüllt und angezündet: Rund 200 Anzeigen wegen zerstörter Wahlplakate hat die Polizei in den vergangenen fünf Jahren gezählt.
Diese Strafen drohenRund 200 Wahlplakate in den vergangenen fünf Jahren in Köln zerstört
Keine zwölf Stunden hing das selbstgebastelte Wahlplakat der Porzer Grünen, bevor es mit schwarzer Farbe beschmiert wurde. Den Namen der Partei haben Unbekannte durchgestrichen. Stattdessen prangte der Schriftzug „Blau ist das neue Grün“ auf dem Plakat.
Die wiederholten Angriffe auf Politiker, zuletzt auf den SPD-Abgeordneten Matthias Ecke in Dresden oder auf Franziska Giffey (ebenfalls SPD) in Berlin, haben eine Debatte darüber ausgelöst, wie gefährdet Mandatsträger und Ehrenamtliche sind und wie sie besser geschützt werden können. Auch Kölner Kommunalpolitiker berichteten dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ von zunehmenden Beleidigungen, Bedrohungen und Übergriffen.
Zerstörung von Wahlplakaten kein Kavaliersdelikt
Ein Indiz für die Verschärfung der gesellschaftlichen Stimmung liefern auch die zerstörten Wahlplakate, die vor der Europawahl in Köln zum Stadtbild gehören. Elisabeth Huther, Sprecherin der Kölner Grünen sagt: „Eine verlässliche Angabe zur Anzahl zerstörter Plakate ist schwer zu machen. Wir erleben aber, dass Zerstörungen planvoller sind und nicht mehr vereinzelt auftreten.“
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Maria Westphal, stellvertretende Vorsitzende der Kölner FDP macht ähnliche Beobachtungen: „Schmierereien auf Wahlplakaten hat es schon immer gegeben, manche davon sind ja sogar kreativ.“ Zuletzt habe es aber immer wieder Fälle gegeben, die sie auch zur Anzeige gebracht habe. Im Landtagswahlkampf 2022 etwa haben Unbekannte Einschusslöcher auf ein Wahlplakat gekritzelt, auf dem Westphal abgebildet war, berichtet sie.
Rund 200 Anzeigen wegen beschädigter oder zerstörter Wahlplakate hat die Kölner Polizei in den vergangenen fünf Jahren gezählt. Darunter fallen Plakate, die beschmiert, zerknüllt und sogar angezündet worden sind, so ein Sprecher der Polizei. Da das Deliktfeld in der Kriminalstatistik nicht systematisch erfasst wird, handele es sich jedoch um vorläufige Zahlen einer manuellen Auswertung. Die Dunkelziffer könnte jedoch hoch sein, da eine Anzeige gegen Unbekannt oft wenig erfolgversprechend ist und daher nicht alle Fälle zur Anzeige gebracht werden dürften.
Auch die Kölner CDU stellt regelmäßig beschädigte Plakate fest, so Bastian Ebel, Geschäftsführer der Kölner CDU. „Wir melden dies unverzüglich den Behörden“, sagt er. „Es handelt sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt, weshalb wir diese Vergehen auch konsequent ahnden.“ Die CDU-Wahlkampfteams würde sich schnell darum bemühen, für Ersatz zu sorgen.
Um ein Kavaliersdelikt handelt es sich tatsächlich nicht. Denn wer ein Wahlplakat beschädigt, der begeht eine Sachbeschädigung. Laut § 303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches droht eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstraße von bis zu zwei Jahren. „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“, heißt es weiter. Auch der Versuch ist strafbar. Noch höher fällt die Strafe beim Anbringen verfassungswidriger Symbole aus, etwa von Hakenkreuzen. Hier drohen bis zu drei Jahre Haft.