AboAbonnieren

Beim CSDSexueller Übergriff auf Kölner Politikerin – Anklage gegen 34-Jährigen

Lesezeit 2 Minuten
elfi_scho_antwerpes_koeln

Elfi Scho-Antwerpes

Köln – Wegen eines sexuellen Übergriffs auf die SPD-Politikerin Elfi Scho-Antwerpes (68) muss sich ein 34-Jähriger nächste Woche vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum Christopher Street Day im vergangenen Jahr soll der Angeklagte der ehemaligen Bundestagsabgeordneten an die Brust gefasst haben. Scho-Antwerpes erstattete Anzeige.

Elfi Scho-Antwerpes als Zeugin geladen

Unter dem Aktenzeichen 539 Ds 680/20 soll am Mittwoch in Saal 246 des Kölner Justizgebäudes gegen den 34-jährigen Beschuldigten verhandelt werden, wie Gerichtssprecher Maurits Steinebach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigt. Das Verfahren bei Richterin Tanja Polep ist von 12.40 bis 14 Uhr angesetzt, Elfi Scho-Antwerpes ist persönlich als Zeugin und Geschädigte zum Termin geladen.

Scho-Antwerpes hatte sich vergangenen Juli unter die Feiernden auf der Schaafenstraße gemischt und im Namen der Kölner Aidshilfe Kondome verteilt. Sie habe beobachtet, dass Abstandsregeln nicht eingehalten wurden. Den nun Beschuldigten habe sie zunächst freundlich auf den Mindestabstand hingewiesen, der Mann sei sehr aggressiv gewesen, wohl aufgrund des Alkohols.

Alles zum Thema Christopher Street Day

Das könnte Sie auch interessieren:

Statt Abstand zu halten, soll der Mann sich mit einem irren Blick demonstrativ vor die damalige Bürgermeisterin gestellt haben, ihrem Gesicht sehr nahe gekommen sein und sie unsittlich berührt haben. Versuche, den Mann zu einer Entschuldigung zu bewegen, seien gescheitert. Scho-Antwerpes hatte diesem laut eigener Aussage gesagt, dass sein Verhalten respektlos und frauenfeindlich sei.

Angeklagten drohen bis zu zwei Jahre Haft

Polizisten zeigte die Politikerin daraufhin den Mann, die Beamten nahmen dessen Personalien auf. Sie sei tief verletzt, hatte sich Scho-Antwerpes nach dem Vorfall geäußert. Öffentlich, um anderen Frauen Mut zu machen, denen ähnliches passiert ist. Frauen sollten sich in solchen Situationen wehren und keine Konsequenzen fürchten. Alkohol sei keine Entschuldigung.

Dem Angeklagten droht eine empfindliche Strafe: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Paragraph 184i des Strafgesetzbuchs. Tatsächlich könnte der erhöhte Alkoholkonsum aber zu einer verminderten Schuldfähigkeit und damit einer milderen Strafe führen.