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Corona-MaßnahmenStände in Kölner Fußgängerzone müssen weg, Außengastronomie bleibt

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Blumenverkäufer Jörg Schmidt muss den Stand auf der Breitestraße räumen.

Köln – Das Ordnungsamt hat Händler mit Ständen in der Innenstadt darüber informiert, dass sie an Samstagen und verkaufsoffenen Sonntagen ihre Geschäfte ab sofort nicht mehr aufbauen dürfen. Betroffen sind Händler mit Verkaufsständen in Fußgängerzonen wie Breite Straße, Hohe Straße und Schildergasse. Die Regelung greift seit dem vergangenen Samstag und soll bis auf weiteres gelten.

Betroffen ist auch Blumenverkäufer Jörg Schmidt (51), dessen Stand auf der Breitestraße gegenüber dem Studio DuMont schon seit fast 40 Jahren existiert. „Ich war fassungslos, als ich den Brief gelesen habe. Wenn uns der Samstag genommen wird, ist das mehr als existenzbedrohend. Das bricht uns das Genick“, sagt er.

Ein Auszug aus dem Brief des Ordnungsamtes an einen Händler beschreibt es deutlich: „Die innerstädtischen Fußgängerzonen werden zurzeit wesentlich höher frequentiert als üblich. Neben dem ortsansässigen Einzelhandel und den Gastronomiebetrieben würden zusätzliche aufgestellte Verkaufsstände und Werbe- und Infostände die Schildergasse unnötig einengen.“ Erschwerend sei, dass das Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken im Freien nicht zwingend vorgeschrieben ist. Das widerspricht allerdings der seit Samstag gültigen Coronaschutzverordnung. Demnach ist gerade in den Fußgängerzonen wie auf der Breite Straße das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Pflicht.

„Ich dachte, ich falle um"

Da die Geschäfte ohnehin bereits eingebrochen seien, kompensierten die Samstage mit 60 bis 70 Prozent mehr Umsatz die schwächeren Wochentage, so Händler Jörg Schmidt. Dass die Außengastronomie in unmittelbarer Nähe weiter öffnen darf, findet er richtig. „Gleichzeitig fühlen wir uns aber ungerecht behandelt.“ So geht es auch seiner Nachbarin Liesel Küster-Derkum (68), die seit 31 Jahren ihren Obst- und Gemüsestand auf der Breite Straße betreibt. „Ich dachte, ich falle um, als ich den Brief bekommen habe“, sagt sie. Auch sie verdiene an einem Samstag das Doppelte von dem, was sie an einem Werktag erwirtschafte.

Dass ihre Stände als Ausweichfläche für Passanten weichen sollen, können die Händler nicht verstehen. Liesel Küster-Derkum fragt sich: „Warum gilt diese Regelung nicht für Außengastronomieflächen, die mitten auf der Breite Straße oder anderswo stehen?“

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„Diese Stände bilden an sowieso schon stark frequentierten Bereichen weitere Punkte für Ansammlungen von Personen, was dem Infektionsschutz, besonders bei den aktuell steigenden Zahlen und sinkenden Temperaturen, zuwiderlaufen würde“, sagte ein Stadtsprecher dem „Express“. Den Antragsstellenden, denen die Samstage nicht genehmigt werden, werde grundsätzlich an allen anderen Tagen oder anderen Plätzen die Möglichkeit angeboten, einen Stand zu betreiben. (red)