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NachhaltigkeitVerbot der Entsorgung von Textilien im Hausmüll soll Recyclingquoten erhöhen

Lesezeit 1 Minute
Ein Mann wirft Altkleider in einen Altkleider-Container.

Zahlreiche Altkleidercontainer bieten die Möglichkeit, seine Kleidung zu entsorgen. (Symbolbild)

Die neue Richtlinie tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Entsorgung von Textilien im Hausmüll ist ab dem 1. Januar 2025 durch eine neue EU-Richtlinie verboten. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten und die Recyclingraten zu verbessern.

Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) unterstützen die Einführung der Richtlinie und machen auf bestehende Möglichkeiten zur Altkleidersammlung in Köln aufmerksam. Sowohl online als auch offline können etwa Tauschbörsen sowie karitative Einrichtungen genutzt werden, um gebrauchte Kleidung weiterzugeben.

Städtische Altkleidersammlung gibt es seit zehn Jahren

Die städtische Altkleidersammlung gibt es seit zehn Jahren und umfasst zahlreiche Altkleider-Container in allen neun Stadtbezirken Kölns. Informationen zu lokalen Kleiderkammern und wohltätigen Organisationen bietet die Webseite www.altkleider.koeln.

Des Weiteren bietet die AWB vom 13. bis 31. Januar 2025 einen kostenlosen Abholservice für ausgediente Weihnachtsbäume an. Einzelheiten zu den Abholterminen sind im digitalen Abfuhrkalender auf www.awbkoeln.de und in der AWB-App verfügbar.

Die AWB Köln setzt sich eigenen Angaben nach als kommunaler Dienstleister in den Bereichen Abfallentsorgung, Wertstoffsammlung, Stadtreinigung und Winterdienst für Nachhaltigkeit sowie Umwelt- und Ressourcenschutz ein und beschäftigt nahezu 2000 Mitarbeiter. Weitere Informationen zu den Diensten der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln sind unter www.awbkoeln.de, in der AWB App sowie über die sozialen Medienkanäle und die Kundenberatung erhältlich. (red)