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Betreuungsengpässe in KitasKölner Eltern können bei „erheblichem Ausfall“ Reduzierung des Betrags beantragen

Lesezeit 3 Minuten
Kinder balancieren auf einem Brett.

Kita-Kinder üben balancieren. Eltern balancieren derweil mit Ausfällen bei den Betreuungszeiten.

Der Personalmangel in den Kitas stellt Eltern und Kinder vor große Herausforderungen.

Ausfälle bei Betreuungszeiten an den Kitas gehören für Kölner Eltern zum Alltag. Kommt es in einem Kindergartenjahr zu erheblichem Ausfall, haben Eltern in Köln nach Angaben der Stadt die Möglichkeit, eine nachträgliche Beitragsreduzierung zu beantragen. Dabei müssen sie angeben, um welche Ausfallzeiten es sich handelt und sich diese Angaben von der Kita bestätigen lassen. Die Kitas ihrerseits sind verpflichtet, alle Ausfallzeiten zu dokumentieren. Daher könnten betroffene Eltern der Entgeltstelle alternativ auch einfach die Informationen ihrer Kita zu den Ausfallzeiten weiterleiten, teilte die Stadt mit. Die entsprechenden Kontaktdaten zur Elternentgeltstellt finden die Eltern auf ihrem jüngsten Beitrags-Festsetzungsbescheid.

Wie genau sich der „erhebliche Ausfall“ bemisst und ab wann konkret man Anspruch auf Beitragsreduzierung hat, darauf will man sich bei der Stadt nicht festlegen. Es gelte beim Ausfall der Betreuungszeiten jeden Einzelfall gesondert zu betrachten, hieß es aus der Pressestelle der Stadt. Grundsätzlich entstehe durch eine Einschränkung der Öffnungs- und Betreuungszeiten nicht automatisch ein Anspruch auf die Erstattung von gezahlten Elternbeiträgen. Erst bei einem Betreuungsausfall von in Summe mehreren Wochen innerhalb eines Kindergartenjahres könne es erst zu Beitragsreduzierungen kommen. Ob es einen Erstattungsanspruch gibt, wird immer erst am Ende eines Kitajahres festgestellt, wenn die Gesamtsumme feststeht. Das Kitajahr dauert immer vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Übergangsweise Vertragsreduzierung möglich

Wenn durch längerfristige Personalausfälle in einer städtischen Kölner Kita deutlich wird, dass das Betreuungsangebot über einen längeren Zeitraum reduziert werden muss, wird den Eltern nun angeboten, den Vertrag übergangsweise auf 35 Stunden anzupassen, um eine Überbezahlung direkt zu vermeiden. Dabei besteht dann natürlich weiter ein Anspruch auf den ursprünglich vereinbarten Betreuungsumfang. Er wird nach Absprache erneut angepasst, sobald die Reduzierung der Öffnungszeit aufgehoben werden kann.

In diesem Jahr hat sich der Personalmangel in den Kölner Kitas weiter verschärft. Gruppenzusammenlegungen und gekürzte Betreuungszeiten sind in vielen Einrichtungen an der Tagesordnung. Regelmäßig können Kitas die vereinbarte Betreuung nicht mehr leisten, weil Mitarbeitende fehlen. Eine Auswertung der Daten des LVR Landesjugendamtes Rheinland hatte bereits für das vergangene Kindergartenjahr ergeben, dass 255 Kölner Kitas die vereinbarte Betreuung nicht mehr gewährleisten konnten. Das heißt mehr als ein Drittel waren von erheblichem Personalmangel betroffen. Häufig mussten in betroffenen Kitas einzelne Gruppen schließen.

Erst Anfang des Monats hatten 300 deutsche Wissenschaftler und Organisationen in einem offenen Brief an die Parteispitzen der Regierungskoalition die Überlastung vieler Kitas in Deutschland angeprangert. Abgesehen von der Herausforderung für Eltern warnten die Wissenschaftler vor den negativen Folgen von Stressbelastung für die Kinder. Aufgrund von Personalmangel und überfüllten Gruppen zeigten bereits Ein- und Zweijährige Zeichen von Erschöpfung.

Zuvor hatte die Bertelsmann-Stiftung von „dramatisch hohen Krankheitsausfällen beim Kita-Personal“ durch Überlastung berichtet. 2023 seien sie im Schnitt an 30 Tagen und damit zehn Tage mehr als alle Berufstätigen arbeitsunfähig gewesen, so die Stiftung unter Bezug auf Krankenkassendaten. Dadurch kommt ein Teufelskreis in Gang: Durch die steigenden Krankenstände fallen immer mehr Fachkräfte aus, wodurch die Überlastung der verbleibenden Beschäftigten weiter zunimmt. Und der Ausfall von Betreuungszeiten an den Kitas steigt perspektivisch weiter. Der allein für Köln notwendige Fachkräftebedarf wird von der Verwaltung mit „mindestens 1800 Personen“ beziffert.