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BürokratieDem Sommerkino im Rheinauhafen droht das Aus

Lesezeit 4 Minuten

Eine Sommer-Attraktion: das Freiluftkino im Rheinauhafen.

  1. Den Betreibern des Open-Air-Kinos im Rheinauhafen wurde gekündigt.
  2. Nach Angaben der HGK hätte der Vertrag der Kino-Betreiber von der Tochterfirma Rheinauhafen-Verwaltungsgesellschaft (RVG) gar nicht geschlossen werden dürfen.
  3. Eine Vereinbaung mit der Stadt Köln sieht vor, dass die Plätze im Rheinauhafen „kosten- und lastenfrei“ - ohne Mietverträge - der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
  4. Die Stadt Köln plant eine europaweite Ausschreibung des Open-Air-Kinos.

Innenstadt – Action und Romantik in lauer Sommernacht, Kinofilme auf der Leinwand im Yachthafen – das ist für viele zu einem wunderbaren Freizeitvergnügen geworden. Das Open-Air-Kino im Rheinauhafen ist längst eine feste Institution.

Es gibt einen recht breiten Konsens auch in der Politik: Die Kinobetreiber machen einen guten Job. Beschwerden aus der Nachbarschaft sind nicht bekannt, die Besucher sind zufrieden und ein langfristiger Vertrag zwischen Rheinauhafen-Verwaltung und Kinobetreibern verabredet, dass es in den nächsten Jahren weitergeht.

Streit um die Kündigung

Eigentlich ist also alles ganz einfach und klar. Und trotzdem gibt es Streit, der mittlerweile sogar Anwälte und Richter beschäftigt.

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Obwohl man weit und breit keinen findet, der die Open-Air-Kino Macher Micky Pick und Klaus Eschmann vertreiben will, hat ihnen die städtische Tochtergesellschaft Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) gekündigt.

Pick und Eschmann akzeptieren dies nicht. Sie können sich auf den Vertrag berufen, den sie mit der Rheinauhafen-Verwaltungsgesellschaft (RVG) geschlossen haben. Die RVG ist eine Beteiligungsgesellschaft der HGK, die sich seit Jahren um die Plätze und Wege im Hafen kümmert. Sie genehmigt Veranstaltungen und kümmert sich ums Wohnumfeld – und schließt in diesem Zusammenhang Verträge wie den mit Pick und Eschmann.

Nun sagt die Mutter HGK vor Gericht, dass die von ihr beauftragte Tochter RVG solche Verträge nicht abschließen durfte. Deshalb sei er ungültig. Behauptet werde sogar, dass die HGK gar nichts vom Kino-Vertrag mit der RVG gewusst hätte, sagt Picks Anwalt Stefan Gebauer.

Eine erstaunliche These – schließlich konnte man aus den Fenstern der HGK-Verwaltung auf die Leinwand schauen. Fragt man die HGK, ob sie möchte, dass Pick und Eschmann gehen, bekommt man eine überraschende Antwort: „Diese Frage stellt sich nicht“, sagt Unternehmenssprecher Michael Fuchs. Mehr erfährt man nicht.

Zu der Motivation für den Streit will man sich nicht äußern. Schließlich handele es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren.

Unfaire Tricks hinter den Kulissen?

Nicht nur die Open-Air-Kino-Macher staunen. Andreas Hupke, der grüne Bezirksbürgermeister in der Innenstadt, nennt den Streit „des Wahnsinns fette Bette“. Er vermutet unfaire Tricks hinter den Kulissen, um die Kinobetreiber zu verjagen.

Tatsächlich scheint es plausibler, dass es nicht um Klüngelei oder Kritik an der Veranstaltung geht, sondern eher um einen weiteren Auswuchs einer überbordenden Bürokratie, in der man vor lauter Regelungen jedes Ziel aus den Augen verliert. „Man meint, man wäre im Tollhaus“, sagt Rechtsanwalt Gebauer.

Hintergrund der Vertragskündigung durch die HGK ist ein anderer Vertrag. Und um den einen Vertrag einzuhalten, muss angeblich der andere gekündigt werden. Die HGK hat sich gegenüber der Stadt verpflichtet, die Plätze im Rheinauhafen „kosten- und lastenfrei“ der Allgemeinheit zu übergeben. HGK und RVG geben die Zuständigkeit ab an die Stadt.

Das klingt gut, doch unter „lastenfrei“ versteht die HGK offenbar eben auch, dass keine Mietverträge für Freiflächen geben darf. Die Stadtverwaltung sieht es genauso, wie sie jetzt in einer nicht-öffentlichen Mitteilung im Stadtentwicklungsausschuss ausführt.

Sommerkino 2016 steht auf der Kippe

Ob auf dem Areal etwas Wünschenswertes stattfindet oder nicht, spielt dabei offensichtlich keine Rolle. Selbst gemachte Regeln werden nicht hinterfragt, nur eingehalten.

So lehnt die Stadtverwaltung auch die naheliegende und ganz legale Möglichkeit ab, den Mietvertrag mit dem Open-Air-Kino einfach zu übernehmen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass andere Mieter auf Gleichbehandlung pochen.

Außerdem sei die von der RVG ausgehandelte Miete möglicherweise zu gering. Beide „Argumente“ werden in der Mitteilung durch nichts belegt. Stattdessen wird noch mehr Bürokratie angekündigt: Wenn die Stadt nach der Übergabe durch die HGK Eigentümerin der Platzflächen wird, will sie den Open-Air-Kino-Betrieb europaweit ausschreiben. Dann können sich Pick und Eschmann bewerben.

„Warum setzt man sich nicht einfach mal zusammen und spricht über alles“, fragt Pick. Aus seiner Sicht sei doch alles ganz leicht aus der Welt zu schaffen. Doch ganz so einfach ist es eben nicht.

Noch nicht einmal das kommende Sommerkino scheint gesichert. Zwar versichert die Verwaltung, dass sie den gestellten Bauantrag – den muss man als Veranstalter jedes Jahr wieder stellen – „positiv begleiten“ will. Allerdings formuliert sie in ihrer Mitteilung an die Politik gleich eine ganze Liste an Bedingungen: Sie fordert weitere Veränderungen bei der Gestaltung, verbietet die Präsenz eines Autosponsors und fordert einmal mehr ein Lärmschutzgutachten.