Nach dem Raserunfall in Deutz mit 14 Verletzten muss sich der Fahrer wegen versuchten Mordes verantworten.
Massenkarambolage verursachtUnfallfahrer von Köln-Deutz droht lebenslang Gefängnis wegen versuchten Mordes
Nach dem schweren Verkehrsunfall mit 14 Verletzten in Deutz droht dem mutmaßlichen Raser nun eine lebenslange Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes aus Heimtücke und der Verwendung gemeingefährlicher Mittel erhoben, das erfuhr der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Justizkreisen.
Damit verschärften die Ankläger den Vorwurf. Der ursprüngliche Haftbefehl hatte auf versuchten Totschlag gelautet, der weitaus milder bestraft werden kann.
Mit bis zu 130 Stundenkilometern in Deutz unterwegs
Mit „gemeingefährliche Mittel“ meint die Anklageschrift den verwendeten Audi RS Q3 des Angeklagten. Ein „Hochleistungssportwagen“ mit schneller Beschleunigung, wie es in der Werbung heißt. Das Mordmerkmal kommt dann zum Tragen, wenn der Beschuldigte in der konkreten Tatsituation die Ausdehnung der Gefahr nicht mehr beherrschen kann und dadurch unkontrolliert eine Mehrzahl von Menschenleben gefährdet. So soll es hier laut Ermittlern der Fall gewesen sein.
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Der nun angeklagte 28-Jährige mit katarischer Staatsangehörigkeit wird konkret beschuldigt, am 18. August des vergangenen Jahres gegen 20.20 Uhr mit dem Mietwagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit am Deutzer Bahnhof vorbeigerast und auf eine Fahrzeugschlange aufgefahren zu sein, die vor einer roten Ampel gestoppt hatte. Es ist von bis zu 130 Kilometern pro Stunde auf dem Tachostand des Fahrers die Rede. Die Folge war ein Trümmerfeld an der Ecke Justinianstraße.
Kölner Verteidiger spricht von epileptischen Anfall
Der Audi des Angeklagten war abgehoben und blieb auf dem Dach des Twingo liegen, die Insassin wurde verletzt, so auch weitere Personen. Polizei und Kölner Feuerwehr waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. „Den vor Ort nicht mehr ansprechbaren 28-Jährigen nahmen die Beamten wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens fest“, hieß es in einer Mitteilung der Polizei. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen.
Ein möglicher internistischer Hintergrund sollte laut ersten Meldungen geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft sieht aber offenbar keinen Zusammenhang mit einer Erkrankung des Unfallfahrers. Der Verteidiger des Angeklagten allerdings schon. „Mein Mandant hatte einen epileptischen Anfall“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Sebastian Schölzel. Infolgedessen habe sich auch das rechte Bein des Fahrers auf dem Gaspedal versteift, sodass unkontrolliert Gas gegeben wurde. Für diese Variante des Unfallhergangs spreche auch, dass keinerlei Bremsspuren am Unfallort festgestellt worden seien.
Die Anklage wurde zur 5. Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben. Der Vorsitzende Richter Peter Koerfers und seine Kollegen müssen nun über die Zulassung zur Hauptverhandlung entschieden. Verteidiger Schölzel hat bereits Widerspruch angekündigt. Gleichzeitig läuft beim Oberlandesgericht eine Beschwerde gegen den aktuellen Haftbefehl. Der Katarer, der für eine ärztliche Behandlung nach Deutschland gereist war, sitzt seit dem Unfalltag in Untersuchungshaft.
Anklage: Möglichen Tod von Beteiligten billigend in Kauf genommen
„Nach jetzigem Stand gehen Staatsanwaltschaft und Gericht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund seines riskanten Fahrmanövers billigend in Kauf genommen hat, dass andere Beteiligte, also Fahrzeuginsassen, Fußgänger oder Radfahrer, hätten getötet werden können“, hatte Gerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski bereits kurz nach dem Unfallgeschehen erklärt. Die angenommenen Mordmerkmale wurden erst im Rahmen der Anklageerhebung benannt.
Es ist das erste Mal, dass die Kölner Staatsanwaltschaft einen versuchten Mord für ein solches Unfallgeschehen annimmt. Selbst bei Raserunfällen mit Todesopfern war es in der Vergangenheit lediglich zu Anklagen und Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung gekommen. Mittlerweile ziehen Ankläger in ganz Deutschland aber immer wieder Mordmerkmale in Betracht. Folgt man den Ausführungen der Verteidigung, so läge auch im aktuellen Fall ein fahrlässiges Geschehen vor.