Eine gefundene EC-Karte in einem Ticketautomaten der KVB brachte einen Obdachlosen in Köln direkt ins Gefängnis und vor Gericht.
In KVB-TicketautomatObdachloser findet EC-Karte – und kommt direkt ins Gefängnis

Der Obdachlose hatte eine EC-Karte in einem KVB-Ticketautomaten gefunden. (Symbolbild).
Copyright: Uwe Weiser
Eine gefundene EC-Karte hat einen obdachlosen Trockenbauer geradewegs ins Gefängnis gebracht. Beim Strafprozess vor dem Kölner Amtsgericht erklärte der 49-Jährige am Freitag, er habe der Versuchung nicht widerstehen können, die Karte zu nehmen und einzusetzen. „Auf meiner Schulter saßen Engelchen und Teufelchen“, sagte der Mann – und das Teufelchen habe ihn letztlich überzeugt.
Köln: Fremde EC-Karte in KVB-Ticketautomat entdeckt
Beim Betteln in der Straßenbahn habe er gesehen, dass der Schacht des Ticketautomaten noch blinkte. Offenbar hatte kurz zuvor ein Fahrgast eine Fahrkarte gezogen. Der Obdachlose schaute sich den Automaten an und entdeckte die zurückgelassene EC-Karte. „Ich bin damit direkt zum Hauptbahnhof“, erklärte der Beschuldigte. Gegen 4.50 Uhr in der Nacht ging er dort in den Supermarkt, der rund um die Uhr geöffnet hat.
Er kaufte Zigaretten im Wert von 40 Euro. Das funktionierte, indem er die fremde EC-Karte kontaktlos auf den Kartenleser an der Kasse legte. Erwischt wurde er erst, als er ein zweites Mal den Laden aufsuchte. Er habe für einen Bekannten noch Alkohol kaufen wollen. Wieder legte der 49-Jährige die EC-Karte auf das Lesegerät, doch diesmal wurde eine PIN-Eingabe verlangt.
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Kölner Mitarbeiter entlarvte den Kunden als Betrüger
„Ich kenne die PIN-Nummer nicht“, sagte der Mann dem Personal. Ein weiterer Mitarbeiter kam hinzu und fragte den Kunden, ob er ihm den Namen auf der Karte nennen könnte. Da gab der Obdachlose zu, dass sie ihm nicht gehörte. Die Polizei wurde verständigt und der Betrüger kam in Haft. Im sogenannten beschleunigten Verfahren saß er nur drei Tage später auf der Anklagebank.
Der Angeklagte berichtete dem Richter, seit vielen Jahren drogenabhängig zu sein. Zuletzt habe er noch angefangen, Heroin zu rauchen. „Je oller, je doller“, fasste der Mann zusammen und sprach von einer großen Dummheit. Man habe ihm eine Woche zuvor den Geldbeutel gestohlen und den Barscheck für den nächsten Monat hätte er sich erst am nächsten Tag beim Amt abholen können.
Seit dem Jahr 1989 immer wieder vor Gericht
38 Eintragungen stehen im Vorstrafenregister des 49-Jährigen, seine erste Verurteilung datiert aus dem Jahr 1989. „Da war ich ja gerade erst geboren“, bemerkte der Richter. „Er wird jetzt 50 und will endlich raus aus dem Teufelskreis“, sagte Verteidiger Thomas Gros. „Ich selber würde gerne unbedingt in ein Resozialisierungsprogramm“, so der Angeklagte, der auch schon mehrfach im Gefängnis saß.
Der Richter setzte letztlich wegen Computerbetrugs eine Geldstrafe von 800 Euro (80 Tagessätze zu je zehn Euro) fest. Der zuvor ergangene Haftbefehl wurde nach dem Urteil wieder aufgehoben, der Täter kam frei. „Das ist nochmal ein Warnschuss“, sagte der Vorsitzende. Dem Verurteilten müsste klar sein, dass ihn weitere ähnlich gelagerte Taten wieder geradewegs ins Gefängnis führten.