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Kölner KarnevalNur Geimpfte und Genesene dürfen auf die Bühne

Lesezeit 3 Minuten
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Mit akrobatischen Tanzeinlagen begeistern die Roten Funken das Publikum.

Köln – Es ist nicht erst seit der zeitlosen Stunksitzungsnummer über „Die schnellste Sitzung der Welt“ bekannt, dass der Zeitstress für die, die im Karneval auf die Bühnen gehen, enorm ist. Wenn etwa ein Dreigestirn mehr als 400 Auftritte in der Session absolviert, wenn Bands bis zu zehn 20-Minuten-Auftritte zwischen Vettweiß und Kölner Gürzenich spielen, wenn 120 Gardisten oder 40 Tänzer vier Mal am Abend in Sälen einziehen, auftreten, ausmarschieren, sind Logistik und Timing eine Herausforderung. Das wird durch die Corona-Einschränkungen nicht einfacher.

Brief vom Festkomitee Kölner Karneval

Darauf hat das Festkomitee Kölner Karneval (FK) jetzt in einem Brief an seine Mitgliedsgesellschaften reagiert. Da man davon ausgeht, dass die meisten Veranstaltungen zumindest für Geimpfte und Genesene stattfinden werden, sei es „elementar wichtig, dass die Akteure auf der Bühne zu 100 Prozent den gleichen Voraussetzungen entsprechen“, schreibt FK-Vize und Justitiar Joachim Wüst. „Denn wir alle tragen eine besondere Verantwortung gegenüber unseren Gästen und gegenüber dem Karneval insgesamt.“

Procedere soll Zeit sparen

Gleichzeitig wolle man gerade die ehrenamtlichen Helfer der Karnevalsgesellschaften und die Akteure auf der Bühne von bürokratischen Kontrollen vor Ort entlasten. Wüst weiter: „Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung sind die Nachweise einer Immunisierung beim Zutritt zu den Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Gerade bei großen Tanzgruppen, Traditionskorps oder auch Bands mit Rowdies dürfte die Immunisierungskontrolle vor Ort aber sehr aufwendig werden.“

Joachim Wüst, Vize-Präsident und justitiar beim Festkomitee, hat den Brief verfasst.

Um Zeit zu sparen, schlägt das FK folgendes Procedere vor: „Der jeweilige Veranstalter beauftragt bereits jetzt den jeweiligen Korpskommandanten, Tanzgruppenleiter, Leiter der Band bzw. Redner mit der Zertifikatskontrolle. Der Korpskommandant, Tanzgruppenleiter, Leiter der Band bzw. Redner lässt sich von allen Korpskameraden, die bei den Aufzügen in der Session 2021/2022 dabei sein könnten, bzw. von allen Tanzgruppenmitgliedern bzw. von allen Bandmitgliedern inkl. Rowdies bzw. Fahrer Kopien der Zertifikate geben, die er gemeinsam mit einer Kopie seines eigenen Zertifikats in einer Mappe mitführt. Diese Mappe kann für stichprobenartige Kontrollen seitens des Veranstalters und eventuell durch die zuständigen Behörden genutzt werden.“

„Gruppenleiter" ist für Impfnachweise zuständig

Im Klartext heißt das, dass alle Auftretenden vorab kontrolliert werden und dann ein „Gruppenleiter“, der die Dokumente mit sich führt, gegebenenfalls Auskunft geben kann. Alle Auftretenden müssen für stichprobenartige Kontrollen ihren Personalausweis mitführen. „Falls kurzfristig Personen an Veranstaltungen teilnehmen, von denen nicht im Vorhinein der 2G-Nachweis erbracht wurde, müssen diese vor Ort ungefragt vorgelegt werden“, ergänzt Wüst. Das Vorgehen würde die gewohnten Abläufe praktisch nicht verändern, einen Fall wie den des Fußballprofis Joshua Kimmich aber ausschließen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf nicht auf die Bühne. Damit können die Akteure vermutlich gut leben.

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„Kein Problem für uns. Hauptsache, wir können wieder Karneval feiern“, sagt etwa Rote Funken-Sprecher Günther Ebert. Und auch die Bands sind vorbereitet: So hatten die Höhner im Frühjahr ihren Gitarristen gefeuert, weil dieser sich nicht impfen lassen wollte. Eine weitere Session ohne Auftritte kann sich keiner leisten.