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Kölner Polizei darf beobachtenBeschwerden gegen Videourteil zum Neumarkt eingelegt

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Neumarkt Videokamera

Die Kameras am Neumarkt dürfen unter Auflagen weiterlaufen.

Köln – Nach der polizeilichen Videobeobachtung am Breslauer Platz wird auch die Kameraüberwachung auf dem Neumarkt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verhandelt. Beide Seiten legten Beschwerde gegen den den Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ein, das der Polizei unter Auflagen die Videoüberwachung auf dem Neumarkt weiterhin erlaubt hat. Der Klägeranwalt der Initiative „Kameras stoppen“ um den Kölner Kamera-Gegner Thorben Strausdat teilte als Begründung mit, sie halte die Überwachung weiterhin für rechtswidrig. Wenig später teilte auch die Polizei mit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, weil das Gericht der Behörde auferlegt hatte, dass Eingänge von Wohn- und Geschäftshäusern, des Gesundheitsamts sowie Autokennzeichen gepixelt werden müssen. Für die Polizei ginge das zu weit, hieß es. Nach juristischer Prüfung seien die Auflagen „rechtlich in Zweifel zu ziehen“, sagte Polizeipräsident Uwe Jacob. „Im Übrigen führen die Auflagen dazu, dass weite Teile des Neumarkts von der Videobeobachtung faktisch ausgeschlossen werden.“

Die Klägerseite fügte ihrer Einlassung hinzu, dass sie für den Fall einer Niederlage in Münster hilfsweise die Einstellung der Videoüberwachung beantragen wolle, bis die Polizei nachweisen könne, dass die Verpixelung tatsächlich stattfindet.

Kameras am Breslauer Platz ausgeschaltet

Die Kamera-Gegner hatte Verfahren gegen die gesamte polizeiliche Videobeobachtung in Köln angestrengt. Weil dieser nach Ansicht der Kammer kein Kriminalitätsschwerpunkt ist, musste die Polizei die Kameras auf dem Breslauer Platz nach einem Gerichtsentscheid die Kameras abschalten und legte gegen den Beschluss ebenfalls Beschwerde in Münster ein. Für den Neumarkt gelte das nicht, entschied das Gericht wenige Wochen später. Bei dem Platz handele es sich um einen Hotspot der Straßenkriminalität.

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Neben dem Breslauer Platz und dem Neumarkt sind noch gleichlautende Anträge bei Gericht anhängig, die die Videoüberwachung am Ebertplatz, dem südlichen Bahnhofsvorplatz, den Ringen und dem Wiener Platz stoppen wollen. Teils handelt es sich dabei um Eilanträge. Die Hauptsacheverfahren werden erst danach geführt.