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Aachener StraßeMehr als zwei Jahre Gefängnis für Kölner Raser

Lesezeit 3 Minuten

Der Angeklagte Arman J. mit seinem Verteidiger Dominic Marraffa

Köln – Die Mutter des Opfers nahm das Urteil mit versteinerter Miene zur Kenntnis, die Mutter des Täters hielt sich nach der Verkündung mit Tränen in den Augen ein Taschentuch vor den Mund: Student Arman J. (27), der am 10. Juli des vergangenen Jahres auf der Kreuzung Aachener Straße/Innere Kanalstraße den 26 Jahre alten Gianluca D. überfahren und ihm so das Leben genommen hat, ist am Montag vom Landgericht zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die 13. Große Strafkammer unter Vorsitz von Benjamin Roellenbleck hält ihn sowohl der fahrlässigen Tötung für schuldig als auch der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Das Gericht hat außerdem beschlossen, dass Arman J,. für dreieinhalb Jahre die Fahrerlaubnis entzogen wird.

„Gewisses Aufstachelungsgefühl“

Am Abend jenes Tages war er mit einem Miet-BMW, auf dessen Befahresitz ein Freund saß, am Weidenbach gestartet. In einem anderen Leih-Auto, einem Mini Cooper, saßen zwei weitere Freunde. Zwar habe die Beweisaufnahme nicht ergeben, dass die beiden Fahrer – abgesehen von einem „gewissen Aufstachelungsgefühl“ – sich durch die Innestadt ein Rennen geliefert hätten, sagte Roellenbleck. Doch die ausgewerteten Steuerungsdaten des BMW belegten, dass Arman J,. wiederholt viel schneller als erlaubt gefahren sei. So hatte er in der Roonstraße in Höhe des Zülpicher Platzes um ein Haar eine Fußgängerin überfahren; nur eine Vollbremsung bei mehr als 80 Stundenkilometern verhinderte das Schlimmste. Vor der Kreuzung an der Inneren Kanalstraße habe Arman J. den Wagen sogar auf etwa 110 Kilometer pro Stunde beschleunigt. Ein Überholmanöver führte nach dem Bild, das sich die Kammer gemacht hat, dazu, dass der BMW ein anderes Auto streifte, dessen Fahrerin die Spur wechseln wollte, dadurch vom Boden abhob, auf der Seite aufkam, sich einmal um die eigene Achse drehend weiterflog, wieder aufsetzte und schließlich Gianluca D. erfasste, der mit seinem Fahrrad an einer Ampel wartete.

Eine „Schutzbehauptung“ nannte Roellenbleck die Aussagen des Angeklagten und seiner Freunde, keiner habe die Geschwindigkeit richtig eingeschätzt; die offensichtlich gefährlichen Situationen hätten sie eines Besseren belehren müssen. Arman J. habe „verantwortungslos“ gehandelt, als er innerhalb weniger Minuten auf einer zwei Kilometer langen Strecke durch eine „hochfrequentierte Gegend“ immer wieder das Tempolimit überschritten und zahlreiche Fußgänger und Radfahrer in Lebensgefahr gebracht habe.

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„Sachliche Entscheidung“

Trotzdem habe er im Prozess die Tendenz erkennen lassen, „das eigen Fehlverhalten zu verharmlosen“ und nicht die „alleinige Schuld“ am Tod von Gianluca D. zu übernehmen, sagte Roellenbleck weiter. Arman J.s Bekundung von Reue und seine Entschuldigung seien daher nicht ganz glaubhaft. Mit dem Urteil wolle die Kammer „ein Zeichen nach draußen“ setzen, „dass man so nicht fahren darf“. Als der Vorsitzende sagte, er hoffe, Arman J. könne diese „sachliche Entscheidung“ verstehen, nickte der 27-Jährige.

„Wir können dem Gericht in vieler Hinsicht zustimmen“, sagte nach der Urteilsverkündung Marc Michelske, der als Nebenklage-Anwalt Gianluca D.s Eltern vertrat. Diese empfänden das Urteil als “fair“: „Damit können sie leben. Das Strafverfahren ist für sie nun abgeschlossen.“ Es bleibe das große Leid; die Mutter sei umgezogen und habe den Job gewechselt, um Abstand zu gewinnen.

Strafverteidiger Dominic Maraffa kritisierte dagegen die Entscheidung der Strafkamer und deren Begründung. „Ich glaube meinem Mandanten, dass er wegen seiner subjektiven Empfindung nicht richtig eingeschätzt hat, wie schnell er tatsächlich fuhr“. Trotzdem sei sich Arman J. „seiner alleinigen Schuld“ bewusst und nehme sie ohne Einschränkunge auf sich: „Er leidet sehr.“

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