Köln – Streit gab es immer wieder in der Ehe von Sief Allah und Yasmin H. Das ist im Prozess gegen den 31-jährigen Tunesier und seine 43 Jahre alte deutsche Frau, denen vorgeworfen wird, ab Herbst 2017 in Chorweiler ein islamistisches Bombenattentat mit dem Biokampfstoff Rizin vorbereitet zu haben, bislang zur Genüge deutlich geworden.
Am elften Verhandlungstag, berichtete vor dem Strafschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein 44-jähriger Zeuge, der jahrelang auf derselben Etage des Hochhauses in der Osloer Straße gewohnt hat von einem lautstarken Streit im Jahr 2016.
Angeklagter soll Islamischen Staat erwähnt haben
Sief Allah H. habe die Wohnung verlassen und auf Englisch gerufen: „Das ist keine Demokratie, das ist der Islamische Staat.“ Die Erwähnung der Terrormiliz veranlasste den Zeugen, dem Nachbarn einen warnenden Brief zu schreiben: Wenn so etwas noch einmal vorkomme, werde er die Polizei verständigen.
Dann werde Sief Allah H. als Gefährder eingestuft. Dazu kam es jedoch nicht. Zwar habe es „weitere Streitereien gegeben“, sagte der Zeuge, aber sie seien im Rahmen geblieben. „Ich habe nicht mitbekommen, dass er seine Frau oder die Kinder geschlagen hat.“
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Gehört wurde auch eine 29-jährige Syrerin, die in Köln denselben Integrationskurs wie der Angeklagte besucht hat. Oft habe Sief Allah H. schwarze Kleidung getragen, wie sie für bestimmte Muslime typisch sei, von der Kopfbedeckung über das lange Oberkleid bis zu den Hosen. Diese Ausstaffierung habe sie an Leute erinnert, die „Probleme in Syrien gemacht haben“ und in ihrer Heimat in den Fernsehnachrichten aufgetaucht seien.
Proteste vom Verteidiger
Als der Senatsvorsitzende Jan van Lessen sie fragte, welche Art Leute sie meine und die Abkürzung „Daesh“, eine arabische Bezeichnung für den Islamischen Staat, vorgab, stimmte sie zu. Daran nahmen die Verteidiger Anstoß: Der Richter habe der Frau das Wort in den Mund gelegt. In der polizeilichen Vernehmung sei es ähnlich gewesen.
Um das Aussehen von Sief Allah H. ging es bei der Vernehmung eines 35-jährigen Tunesiers, der dem Angeklagten auf Bitten eines Facebook-Freundes ein paar Tage lang Obdach gewährt hatte, nachdem dieser zu Hause rausgeworfen worden war. Ihn habe der lange Bart gestört, weil dieses Attribut heutzutage negative Assoziationen hervorrufe. „Ich will mit diesen Leuten nichts zu tun haben“, sagte der Zeuge. Er habe seinen Gast gebeten, den Bart abzurasieren, und das habe er getan.