Die Geschädigte hatte in der Nacht ein Fenster zum Lüften offen gelassen.
„Horrorszenario“Kölnerin in ihrem Schlafzimmer überfallen – Einbrecher streitet sexuelles Motiv ab

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
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Ein absoluter Alptraum, ein Horrorszenario, so fasste es Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu beim Prozessauftakt im Landgericht zusammen, was ihrer Mandantin im vergangenen Oktober in ihrer Wohnung in Zollstock widerfahren war. Laut Staatsanwaltschaft verging sich ein Einbrecher an der 63-Jährigen, die zuvor tief in ihrem Bett geschlafen hatte. Der Beschuldigte streitet jedoch alles ab.
Köln: Täter stieg durch offenes Fenster in Wohnung
Die Bewohnerin hatte in der Tatnacht das Fenster geöffnet, sie wollte frische Luft zum Schlafen. Das habe der Angeklagte genutzt, er sei in das in Hochparterre liegende Schlafzimmer der Frau gestiegen. „Er zog seine Schuhe aus und legte sich zu der Geschädigten ins Bett“, erklärte der Staatsanwalt in Saal 2 des Justizgebäudes. Er habe sich mit der Bettdecke zugedeckt, dann sei die Frau erwacht.
Noch völlig schlaftrunken habe die 63-Jährige gedacht, einer ihrer Söhne habe sich nach einer womöglich durchzechten Nacht zu ihr ins Bett gelegt. „Ich kann dir eine Matratze aus dem Keller holen“, habe sie gesagt, als der Mann ihm Bett sich an sie geschmiegt und ihre Brüste berührt habe. „Bist du auf Drogen oder besoffen?“, fragte die Frau ihren vermeintlichen Sohn laut Anklageschrift.
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Köln: Enkel bewahrt Bewohnerin wohl vor Vergewaltigung
Dass es sich um einen fremden Mann handelte, der sich in ihrem dunklen Schlafzimmer befand, realisierte die Frau, als der Einbrecher ihr laut Anklage mehrfach heftig ins Gesicht schlug und sie leicht mit den Händen würgte. „Ficki ficki“ habe der Mann mehrfach gerufen, dann an seinem Glied manipuliert und die Frau unsittlich berührt. Auch habe er versucht, sie zu vergewaltigen.
Die Geschädigte habe dann laut um Hilfe gerufen. Das habe ihr Enkel im Nebenzimmer gehört, der laut Staatsanwalt zuvor noch mit Kopfhörern auf den Ohren eine TV-Serie am Computer geschaut habe. Nachdem dieser das Schlafzimmer der Großmutter betreten habe, habe der Angreifer von der Frau abgelassen. Laut Anklage habe er die Hose zugemacht und sich seine Schuhe wieder angezogen.
Köln: Angeklagter streit Vorwurf der sexuellen Nötigung ab
Der Täter war nach seiner Entdeckung aus der Wohnung geflüchtet. Aufgrund am Tatort hinterlassener Fingerabdrücke konnte die Polizei den Namen des vorbestraften Mannes – so hatte er etwa mehrfach in der Öffentlichkeit onaniert – schnell ermitteln. Nur einen Tag später wurde er festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Beim Prozess bestritt der Rumäne die Vorwürfe. Er sei zwar in der Wohnung gewesen, um nach Diebesgut Ausschau zu halten. Die Bewohnerin habe er aber nicht sexuell genötigt, sondern lediglich zweimal geschlagen, weil diese gebrüllt habe. Er habe es auch gar nicht nötig, „eine Tote“ anzufassen, zumal er sich am Vortag bereits am Hansaring mit Prostituierten getroffen habe. Der Prozess wird fortgesetzt.