Die Staatsanwaltschaft spricht von heimtückischem Mord. Der Täter widerspricht.
Tatort forensische KlinikMann beim Sex getötet – Kölner Rechtsmedizinerin verwundert über Detail

Der Beschuldigte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.
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Mit der Befragung von Zeugen wurde am Freitag der Strafprozess um den mutmaßlichen Mord im forensischen Krankenhaus in Porz fortgesetzt. Darunter ein Pfleger, der den toten Patienten in seinem Zimmer gefunden hatte. Auf der Anklagebank im Kölner Landgericht sitzt ein Mitinsasse. Er soll den 40-Jährigen beim einvernehmlichen Sex mit einem Schnürsenkel erdrosselt haben.
Köln: Pfleger finden strangulierten Patienten
Der Patient sei nicht zur Medikamentenausgabe erschienen, daher habe man in dessen Zimmer nachgeschaut, berichtete der Pfleger. Dort habe man den Mann auf dem Schreibtisch liegend vorgefunden, mit heruntergelassener Hose. Gesicht und Hände seien blau verfärbt gewesen, „dann fiel uns die Schnur am Hals auf“. Man habe sofort mit der Reanimation begonnen.

Hinter den Mauern der forensischen Psychiatrie in Porz ereignete sich im Dezember 2023 das Tötungsdelikt.
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Ein hinzugerufener Notarzt stellte kurze Zeit später den Tod des Patienten fest. Ein Polizist berichtete, dass eine Pflegerin von einem sexuellen Verhältnis des Getöteten zu einem Mitpatienten gesprochen habe. Daher sei der Verdacht schnell auf den beschuldigten 21-Jährigen gefallen. Der habe dann auch zugegeben, den Mann erst vergewaltigt und dann getötet zu haben.
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Köln: Beschuldigter spricht von Tötung auf Verlangen
Die Verteidigerin hob hervor, dass sich eine Vergewaltigung ja gar nicht bestätigt habe – auch die Anklage geht von einvernehmlichen Handlungen aus. Die Anwältin deutete an, dass es demnach fragwürdig sei, wie weitere Aussagen des Mandanten zu bewerten seien. Er hatte auch ausgesagt, den Mitpatienten aufgrund seines Frustes über seine Unterbringung in der Klinik und die Aussicht, noch mehrere Jahre in Gefangenschaft zu leben, getötet zu haben.
Der 21-Jährige war nach einem Raubdelikt seit Juli 2023 untergebracht, die Tat ereignete sich etwa fünf Monate später. Der Staatsanwalt hatte das Mordmerkmal der Heimtücke angebracht, das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen. Beim Prozessauftakt hatte der Beschuldigte allerdings von einer Tötung auf Verlangen gesprochen. Der Mitpatient habe sterben wollen und man habe sich auf Erdrosseln geeinigt.
Köln: Weitere Anordnung der Unterbringung droht
Tatsächlich spricht das Obduktionsergebnis zumindest nicht gegen diese geschilderte Variante. Die Rechtsmedizinerin zeigte sich erstaunt darüber, dass keinerlei Abwehrverletzungen am Hals des Getöteten zu finden waren. Diese entstehen in der Regel, wenn sich Opfer in Todesangst und mit Griffen zum Hals gegen eine Strangulierung wehren. Allerdings schränkte die Medizinerin ein, dass der Geschädigte womöglich mit solcher Kraft gewürgt worden sei, dass er sehr schnell das Bewusstsein verloren haben könnte. Auch das könnte fehlende Abwehrverletzungen erklären.
Ein Pfleger hatte ausgesagt, dass der 21-Jährige gegen ein Verbot verstoßen habe, andere Zimmer zu betreten. Aufgrund der dünnen Personaldecke hätte man das aber nicht immer kontrollieren können.
Dem Beschuldigten droht eine erneute Anordnung der Unterbringung. Ob er bei einer Mordverurteilung jemals wieder in die Freiheit entlassen werden kann, entscheiden Ärzte. Am nächsten Verhandlungstag am Dienstag soll plädiert werden. Ein Urteil soll noch im Februar fallen.