Die Staatsanwaltschaft spricht von heimtückischem Mord. Der Täter widerspricht.
Tatort forensische KlinikMann beim Sex getötet – Kölner Rechtsmedizinerin verwundert über Detail
![Der Beschuldigte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.](https://static.ksta.de/__images/2025/01/28/0687d1c1-780e-452e-a5ca-1fcf19686bfb.jpeg?q=75&q=70&rect=0,244,3556,2000&w=2000&h=1492&fm=jpeg&s=e5089179ccc3557cd281ef7dc28921ac)
Der Beschuldigte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.
Copyright: Hendrik Pusch
Mit der Befragung von Zeugen wurde am Freitag der Strafprozess um den mutmaßlichen Mord im forensischen Krankenhaus in Porz fortgesetzt. Darunter ein Pfleger, der den toten Patienten in seinem Zimmer gefunden hatte. Auf der Anklagebank im Kölner Landgericht sitzt ein Mitinsasse. Er soll den 40-Jährigen beim einvernehmlichen Sex mit einem Schnürsenkel erdrosselt haben.
Köln: Pfleger finden strangulierten Patienten
Der Patient sei nicht zur Medikamentenausgabe erschienen, daher habe man in dessen Zimmer nachgeschaut, berichtete der Pfleger. Dort habe man den Mann auf dem Schreibtisch liegend vorgefunden, mit heruntergelassener Hose. Gesicht und Hände seien blau verfärbt gewesen, „dann fiel uns die Schnur am Hals auf“. Man habe sofort mit der Reanimation begonnen.
![Hinter den Mauern der forensischen Psychiatrie in Porz ereignete sich im Dezember 2023 das Tötungsdelikt.](https://static.ksta.de/__images/2023/12/18/5616ac6c-c321-47aa-ab5c-b98319008384.jpeg?q=75&q=70&rect=0,299,4000,2250&w=2000&h=1334&fm=jpeg&s=ee75911999c8db02df2743ad7645256f)
Hinter den Mauern der forensischen Psychiatrie in Porz ereignete sich im Dezember 2023 das Tötungsdelikt.
Copyright: Michael Bause
Ein hinzugerufener Notarzt stellte kurze Zeit später den Tod des Patienten fest. Ein Polizist berichtete, dass eine Pflegerin von einem sexuellen Verhältnis des Getöteten zu einem Mitpatienten gesprochen habe. Daher sei der Verdacht schnell auf den beschuldigten 21-Jährigen gefallen. Der habe dann auch zugegeben, den Mann erst vergewaltigt und dann getötet zu haben.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Urteil in Köln gefallen Mann beim Sex erdrosselt – Staatsanwalt spricht von tragischem Schicksal
- Messerstich in Leverkusen Was die Rechtsmedizinerin zur Tat in den Luminaden sagt
- Neue Details nach Amokfahrt in Köln Taxifahrer rast auf Passanten zu – hätte man ihn früher stoppen können?
- Banküberfälle heute selten Kölns letzter D-Mark-Raub vor fast 24 Jahren landet vor Gericht
- Streit um Frau in Köln Vorbestrafter Mann sticht Helfer fast tot – so lange muss er in Haft
- Am Rheinufer erstochen Der Fall des 15-jährigen Dara K. – als ein Streit unter jungen Drogendealern eskalierte
- Rocker-Hintergrund Cannabis-Plantage betrieben? 69-jährige Kölnerin mit Söhnen auf der Anklagebank
Köln: Beschuldigter spricht von Tötung auf Verlangen
Die Verteidigerin hob hervor, dass sich eine Vergewaltigung ja gar nicht bestätigt habe – auch die Anklage geht von einvernehmlichen Handlungen aus. Die Anwältin deutete an, dass es demnach fragwürdig sei, wie weitere Aussagen des Mandanten zu bewerten seien. Er hatte auch ausgesagt, den Mitpatienten aufgrund seines Frustes über seine Unterbringung in der Klinik und die Aussicht, noch mehrere Jahre in Gefangenschaft zu leben, getötet zu haben.
Der 21-Jährige war nach einem Raubdelikt seit Juli 2023 untergebracht, die Tat ereignete sich etwa fünf Monate später. Der Staatsanwalt hatte das Mordmerkmal der Heimtücke angebracht, das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen. Beim Prozessauftakt hatte der Beschuldigte allerdings von einer Tötung auf Verlangen gesprochen. Der Mitpatient habe sterben wollen und man habe sich auf Erdrosseln geeinigt.
Köln: Weitere Anordnung der Unterbringung droht
Tatsächlich spricht das Obduktionsergebnis zumindest nicht gegen diese geschilderte Variante. Die Rechtsmedizinerin zeigte sich erstaunt darüber, dass keinerlei Abwehrverletzungen am Hals des Getöteten zu finden waren. Diese entstehen in der Regel, wenn sich Opfer in Todesangst und mit Griffen zum Hals gegen eine Strangulierung wehren. Allerdings schränkte die Medizinerin ein, dass der Geschädigte womöglich mit solcher Kraft gewürgt worden sei, dass er sehr schnell das Bewusstsein verloren haben könnte. Auch das könnte fehlende Abwehrverletzungen erklären.
Ein Pfleger hatte ausgesagt, dass der 21-Jährige gegen ein Verbot verstoßen habe, andere Zimmer zu betreten. Aufgrund der dünnen Personaldecke hätte man das aber nicht immer kontrollieren können.
Dem Beschuldigten droht eine erneute Anordnung der Unterbringung. Ob er bei einer Mordverurteilung jemals wieder in die Freiheit entlassen werden kann, entscheiden Ärzte. Am nächsten Verhandlungstag am Dienstag soll plädiert werden. Ein Urteil soll noch im Februar fallen.