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Kölner WettbürosMutmaßliche Bestechung eines Angestellten der Bauaufsicht

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Außenansicht des Landgerichts und Amtsgerichts Köln auf der Luxemburger Straße in Köln-Sülz.

Außenansicht des Landgerichts und Amtsgerichts Köln auf der Luxemburger Straße in Köln-Sülz.

Wegen Bestechung stehen drei Betreiber von Kölner Wettbüros und ein Angestellter des Kölner Bauaufsichtsamtes derzeit vor dem Landgericht.

Wegen zwei schwerer Fälle von Bestechung müssen sich drei Betreiber von Kölner Wettbüros sowie ein Mitarbeiter im städtischen Bauaufsichtsamt derzeit vor dem Landgericht Köln verantworten.

Alexander Fühling, Vorsitzender Richter der 19. Großen Strafkammer, muss nach den zehn bislang angesetzten Verhandlungstagen entscheiden, ob Amin B. sowie Marcel D. und Reza T. mit Geldern in Höhe von insgesamt 23.000 Euro versucht haben, Siyamak R. zu bestechen, damit der 64-Jährige ihnen illegal Baugenehmigungen und die behördlichen Grundlagen dafür verschafft.

Angestellter des Kölner Bauaufsichtsamtes angeklagt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der städtische Angestellte sich bereichert habe, das Geld angenommen und „geplant habe, sich so eine fortlaufende und unrechtmäßige Einnahmequelle“ zu verschaffen, wie es in der Anklageschrift heißt.

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R., zum Zeitpunkt der beiden Taten in den Jahren 2016 und 2017 ein technischer Angestellter des Bauaufsichtsamtes der Stadt Köln, soll der Staatsanwaltschaft zufolge seinen Zugang zu den internen Entscheidungsprozessen genutzt haben, um den Betrieb von zwei Wettbüros entgegen der zuvor bereits negativ entschiedenen Anträge der anderen drei Angeklagten doch noch umzusetzen.

Doch der Fortschritt des Verfahrens stockte am Freitagmorgen in Saal 210, nachdem sich die drei weiteren anwesenden Verteidiger einem Antrag von Rechtsanwalt Daniel Wölky anschlossen, den Prozess „aufgrund der Geringfügigkeit“ vor das Amtsgericht zu verlagern. Das Landgericht sei dafür angeblich eine zu hohe Instanz. Nach kurzer Beratung der Kammer stellte der Vorsitzende Fühling allerdings klar, dass die Große Strafkammer sehr wohl zuständig sei.

Menschen hätten großes Interesse, dass Kölner Behörden korrekt arbeiten

Zentrales Argument des Richters: Das Landgericht werde bei Fällen besonders hohen öffentliches Interesses angerufen. „In einer Millionenstadt wie Köln haben sehr viele Menschen ein gehobenes Interesse daran, dass die für sie zuständigen Ämter korrekt arbeiten“, argumentierte Richter Fühling und erteilte dem Antrag eine Absage.

Durch mutmaßlich kriminelle Handlungen wie die hier angeklagten stehe die Integrität öffentlicher Behörden insgesamt auf dem Spiel. Am Dienstag, 6. Dezember, wird der Prozess am Landgericht Köln fortgesetzt.