Mit dem Ziel, das Haus gemeinnützig zu nutzen, könnte die Stadt die russische Föderation als Eigentümerin ablösen.
„Seit über 20 Jahren unbewohnt“Stadt hat Plan für russisches Geisterhaus in Köln-Lindenthal
Das unscheinbare Mehrfamilienhaus an der Classen-Kappelmann-Straße 47 ist Gesprächsthema in der Stadt – spätestens seitdem das Aktionsbündnis gegen Wohnungsnot es im März 2022 besetzte und lautstark seinen Leerstand und die Hintergründe anprangerte: „Dieses Haus ist seit über 20 Jahren unbewohnt“, so verkündete Rainer Kippe seinerzeit. Dabei sei die Wohnungsnot in der Stadt groß und im Grundgesetz festgeschrieben, dass Eigentum verpflichtet.
Die Eigentümerin der Immobilie in die Pflicht zu nehmen, ist aber kompliziert, denn wie die Häuser an der Friedrich-Engels-Straße 3-7 in Sülz gehört es der Russischen Föderation. In dem Gebäude wohnten ehemals Mitarbeiter des KGB.
Baugesetzbuch erlaubt in bestimmten Fällen eine Enteignung
Doch die Stadt hat nun einen Plan: Sie möchte einen Bebauungsplan für das Grundstück aufstellen, mit dem Ziel, das bislang leerstehende Gebäude für gemeinnützige Zwecke zu nutzen. Das hat der Stadtentwicklungsausschuss gerade beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Lindenthal Ende vergangenen Jahres ein solches Vorgehen angeregt hat. Die Bezirkspolitik hat daher nun auch dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses uneingeschränkt zugestimmt. Ein Bebauungsplan, der darauf abzielt, dass eine Fläche für das Gemeinwohl genutzt werden kann, ermöglicht es der Stadt nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs, den Eigentümer oder die Eigentümerin zu enteignen.
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Das hatte vor einiger Zeit ein neues Rechtsgutachten der Stadtverwaltung ergeben. In der Folge hatte sie bereits einen Bebauungsplan für das Anwesen des russischen Staates an der Friedrich-Engels-Straße beschlossen, der auf eine solche Enteignung abzielt. Jetzt soll ein solcher Bebauungsplan auch für das Mehrfamilienhaus an der Classen-Kappelmann-Straße aufgestellt werden, sodass die Stadt des leerstehenden Hauses habhaft werden kann. Bis das gesamte Verfahren inklusive Enteignung abgeschlossen ist, kann es allerdings viele Jahre dauern.
Es gibt noch einen Plan B, der eine schnelle Nutzung ermöglichen könnte: Die Bethe-Stiftung möchte das Gebäude von der Russischen Föderation kaufen, um dort Obdachlose unterzubringen. Sie hat bereits die Verhandlungen mit der Eigentümerin aufgenommen. Doch diese sind ins Stocken geraten. „Wir finden zum einen keinen Notar, der die Grundstückübertragung beurkunden kann“, sagt Erich Bethe, Gründer der Stiftung. „Vor allem aber dürfen die zuständigen Stellen der Russischen Föderation das Geld, welches sie für den Verkauf erhalten, derzeit nicht ausführen.“
Als Sanktion wegen des Ukraine-Kriegs besteht zurzeit ein EU-Verbot zur Ausfuhr von Euro-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Bethe und sein Anwalt sind weiter auf der Suche nach einer Lösung. In der Vergangenheit waren aber auch mehrfach Stimmen laut geworden, die der Meinung sind, die Stadt Köln solle mutig sein und die „Russenhäuser“ einfach beschlagnahmen.