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Seniorin tödlich verletzt25-Jähriger bekommt zwei Jahre Haft für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

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Zu sehen ist der Haupteingang zum Kölner Justizzentrum mit Amtsgericht und Landgericht an der Luxemburger Straße.

Der Haupteingang zum Kölner Justizzentrum mit Amtsgericht und Landgericht an der Luxemburger Straße. (Symbolfoto)

Zum Unglück in Dünnwald sagte der Angeklagte, er müsse wohl am Steuer eingenickt sein.

Wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte hat das Kölner Amtsgericht einen 25-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Überdies hat es eine dreijährige Führerscheinsperre verhängt. Beide Fälle hatte der Angeklagte eingeräumt.

Am Morgen des 11. September 2023 verließ er in Dünnwald eine Party, auf der er Joints geraucht, codeinhaltigen, mit Limonade vermischten Hustensaft getrunken und starke Beruhigungsmittel genommen hatte, und setzte sich in ein Mietauto, dessen Schlüssel er sich vom Küchentisch genommen hatte.

Einen Führerschein besaß er nicht. Auf dem Dünnwalder Kommunalweg geriet er mit dem Wagen auf die Gegenfahrbahn. Dort stieß er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 73 Stundenkilometern frontal mit einem Toyota zusammen, an dessen Steuer eine 86-jährige Frau saß. Schwer verletzt starb sie an Ort und Stelle.

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Angeklagter war schon früher auffällig geworden

Schon etwa zwei Monate zuvor, am 14. Juli, hatte der damals 24-Jährige einen Unfall verursacht. Unter dem Einfluss von Drogen war er mit hohem Tempo über die Schanzenstraße in Mülheim gefahren mit der Folge, dass der Wagen mit einem am Straßenrand geparkten Auto kollidierte. Zu Fuß flüchtete er, wurde jedoch von Polizeibeamten gefasst.

Zum Unglück in Dünnwald sagte der Angeklagte, er müsse wohl am Steuer eingenickt sein. Gegenüber Polizisten, die ihn am Unfallort befragten, behauptete er, nicht er habe das Fahrzeug gesteuert, sondern ein Bekannter, der anschließend ausgestiegen sei und das Weite gesucht habe. Daraufhin mutmaßte die Polizei, eine schwerverletzte Person könnte in der Nähe sein, und forderte einen Hubschrauber an.

Die Staatsanwältin, die von „niedriger Gesinnung und Rechtlosigkeit“ sprach, beantragte vier Jahre Haft, der Verteidiger dagegen lediglich zwei Jahre Haft mit Bewährung unter Auflagen wie etwa die, Sozialstunden abzuleisten und eine Drogentherapie in Angriff zu nehmen.

Für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung sah das Schöffengericht allerdings keinen Spielraum mehr, weil der Angeklagte sich innerhalb kurzer Zeit zweimal ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss ans Steuer gesetzt habe. „Sie sind dafür verantwortlich, dass ein Mensch gestorben ist“, sagte der Vorsitzende. „Diese Schuld müssen Sie ein Leben lang tragen.“