Grüne, Linke und die Partei wollten die Stadt auffordern, Tempo 30 überall im Bezirk Mülheim einzuführen, wo es möglich ist.
Jede Straße einzelnBV Mülheim entscheidet sich gegen bezirksweite Tempo 30-Regelung
Das Tempo 30 beschäftigt die Bezirksvertretung Mülheim immer wieder. So wird an immer mehr Stellen die Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt, um für mehr Sicherheit und weniger Lärmbelästigung in den Stadtteilen zu sorgen. Auch bei der Sitzung der Mülheimer BV am Montagabend, 2. September, wurde wieder ein entsprechender Entschluss gefasst. So beauftragte die BV die Verwaltung an der Markgrafenstraße die Reduzierung auf Tempo 30 zur Schulwegsicherung sowie an den vorhandenen Straßenquerungen (Fahrbahnteilern) Zebrastreifen einzurichten.
Eine bezirksweite, vollumfängliche Einrichtung von Tempo 30, an den Stellen, wo es möglich wäre, wird es aber weiterhin nicht geben. Darüber diskutierten die Mülheimer Politikerinnen und Politiker am Montagabend nach einem Antrag der Fraktionen von Grünen, Linken und Andreas Altefrohne (Die Partei) ausführlich. Darin forderten die Antragstellenden die Verwaltung zu beauftragen, „die nach der aktuellen Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30-Abschnitten bezirksweit vollumfänglich auszuschöpfen“.
Dabei ginge es nicht darum, überall im gesamten Bezirk Tempo 30 einzuführen, sondern überall da, wo die Voraussetzungen nach StVO-Reform erfüllt werden, betonte Grünen-Fraktionsvorsitzender Jonas Höltig. Nach Antrag sollten entsprechend in einem ersten Schritt die Abschnitte, die bereits Gegenstand von Bürgereingaben oder Anträgen in der Bezirksvertretung waren, auf Umsetzung von der Verwaltung geprüft werden.
Köln-Mülheim: Alexander Lünenbach hält Antrag für reine Show
Das würde beispielsweise den Dellbrücker Mauspfad, die Frankfurter Straße, Dünnwalder Straße, Waldecker Straße südlich Heidelberger Straße sowie die östliche Leuchterstraße einbeziehen. „In einem zweiten Schritt sind sämtliche Fußgängerüberwege und hochfrequentierten Schulwege zu ermitteln und mit einer Tempo 30-Beschilderung zu versehen“, forderten die Antragstellenden.
Diesen Antrag hielt SPD-Fraktionsvorsitzender Alexander Lünenbach für einen reinen Showantrag. „Die Stadt Köln macht genau das schon“, sagte er, „der Antrag hängt also drei Jahre hinterher und ist deshalb nicht notwendig“. Höltig wies dies zurück. Die Sachlage hätte sich geändert, so dass die Einführung von Tempo 30 nun an mehr Stellen möglich wäre, als vorher.
Nun seien laut StVO-Reform in vielen Fällen die Anordnungen auf hochfrequentierten Schulwegen, an Fußgängerüberwegen sowie im Umfeld von Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erleichtert worden, begründen die Fraktionen von Grünen, Linken und Einzelmandatsträger Andreas Altefrohne (Die Partei) in ihrem Antrag.
Bezirksvertretung Mülheim: Tempo 30 soll weiterhin in Einzelfällen entschieden werden
„Außerdem ist es endlich zulässig, nahe aneinander liegende Tempo 30-Abschnitte miteinander zu verbinden, um einen permanenten Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu vermeiden und den Verkehrsfluss zu harmonisieren“, heißt es weiter. Diese veränderte Sachlage sei für Höltig Grund genug für den Antrag, zudem erhoffe die Fraktion der Grünen sich dadurch natürlich allgemein mehr Tempo 30.
Lünenbach hingegen appellierte daran, der Stadt zu vertrauen, dass sie bereits Tempo 30 dort einrichte, wo es möglich ist. Auch Thomas Portz, Vorsitzender der Mülheimer CDU-Fraktion, hielt den Antrag für nicht notwendig: „Nur weil die Einführung von Tempo 30 an einer Stelle möglich ist, ist es ja nicht überall nötig“, betonte er.
Die CDU halte es laut Portz außerdem für wichtig, weiterhin Einzelfälle in der Bezirksvertretung diskutieren und beschließen zu können, statt diese Entscheidungskraft abzugeben. Tempo 30 werde allgemein von den SPD- und CDU-Fraktionen befürwortet, jedoch nur da, wo es wirklich sinnvoll ist.
Letztlich wurde dies auch beschlossen, da der Antrag mehrheitlich abgelehnt wurde – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Einzelmandatsträger Torsten Tücks (FDP) und Iris Dworeck-Danielowski (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die Partei).