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3G-Kontrollen im NahverkehrKaum Verstöße gegen Corona-Regeln in der KVB

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Bei den Schwerpunktkontrollen zu den 3G-Regeln gab es nur wenige Verstöße.

Köln/Düsseldorf – In einer großangelegten Kontrollaktion ist am Montag in Nordrhein-Westfalen die 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen überprüft worden. In den Nahverkehrszügen im Rheinland gab es lediglich drei Verstöße, die ans Ordnungsamt weitergegeben wurden. Bei den Kölner Verkehrs-Betrieben wurden 350 Personen kontrolliert, von denen 13 gegen die 3G-Regel verstoßen hatten.

Laut Angaben der Rheinbahn und des Ordnungsamts wurden rund 4480 Fahrgäste in Zügen und Haltestellen um den Düsseldorfer Hauptbahnhof und den Wehrhahn kontrolliert. Gegen 34 Fahrgäste, die keinen 3G-Nachweis vorzeigen konnten, wurden Verfahren eingeleitet.

Hohes Bußgeld bei Verstößen in Bahnen

Wer mit Bus und Bahn fahren will, muss seit dem 24. November nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Die Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.

Die 3G-Pflicht gilt laut Verkehrsministerium in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen.

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Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden.