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RechtsstreitRichter regt gütliche Einigung zwischen Kebekus und Büscher an

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Komikerin Carolin Kebekus

Im Rechtsstreit zwischen Komikerin Carolin Kebekus und Tobias Büscher, dem Chefredakteur des Onlineportals „Köln Reporter“, hat das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag eine gütliche Einigung angeregt.

Im Mai 2016 hatte das Kölner Landgericht entschieden, „Köln Reporter“ müsse aus einem Bericht eine Passage entfernen, in der spekuliert wurde, dass Kebekus ein Verhältnis mit dem Kabarettisten Serdar Somuncu habe. Büscher löschte die Sätze, ging aber in Berufung, weil er die Freiheit der Berichterstattung unzulässig eingeschränkt sah.

Bericht laut Richter „wahre Tatsachenbehauptung“

Wolfgang Dötsch, Vorsitzender des 15. Zivilsenats am Oberlandesgericht, sagte zum Ergebnis der Vorberatungen, es gebe „deutliche Anhaltspunkte für eine Ehe“ der beiden Komiker – abgesehen davon, ob sie inzwischen getrennt seien. Wenn eine Hochzeit stattgefunden habe, sei der Bericht über ein Verhältnis eine „wahre Tatsachenbehauptung aus der Sozialsphäre“.

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Deshalb dürfte der aufrechterhaltene Anspruch auf Unterlassung keinen Erfolg haben. Rechtsanwalt Heiko Klatt, der die Komikerin vertritt, wiederholte trotzdem, seine Mandantin lege „nach wie vor Wert darauf, dass ihr Privatleben auch privat bleibt“. Prinzipiell gehe es darum zu verhindern, dass jeder – zumal im Internet – ungestraft Gerüchte verbreitet könne.

Journalist soll Spende leisten

Der Senat blieb dabei, die Privatsphäre sei hier nicht verletzt worden. Richter Dötsch schlug den folgenden Vergleich vor: Wenn Kebekus-Anwalt Klatt einen Rückzieher mache, solle Büscher im Gegenzug eine Spende in einer Größenordnung von 2000 Euro leisten, zum Beispiel an die Künstlerinitiative „AG Arsch huh“. Bis zum 16. Februar sollen die Parteien mitteilen, ob sie zu einer gütlichen Einigung gefunden haben. Schaffen sie dies nicht, wird der Senat am 30. März eine Entscheidung verkünden. (cs)