Rhein-QuerungWie realistisch ist eine Wasserbus-Linie in Köln?
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Köln – Mit dem Bus quer durch den Rhein zu fahren - der Plan klingt unglaublich, könnte aber bald in die Tat umgesetzt werden. Im Stadtrat gibt es bereits viele Befürworter für die Idee. Dafür müssen die Gefährte eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Folgende Punkte sind für die Planung relevant:
Die Rheinschifffahrt
In Hamburg fahren bereits Amphibienfahrzeuge durch die Elbe. Allerdings werden die Wasserbusse für eineinhalbstündige Kreuzfahrten genutzt. In Köln sollen die Fahrzeuge jedoch ans KVB-Netz angebunden werden. Deshalb müssen die Busse sich an dieselben Regeln halten wie Fähren, die die Schifffahrtswege kreuzen. Für diese gibt es eine Polizeiverordnung, in der die Vorfahrt auf dem Rhein geregelt ist. Kreuzende Schiffe müssen sich am Durchgangsverkehr orientieren: Laut der Rheinschiffspolizeiverordnung hat der vertikale Verkehr immer Vorrang. Wie häufig Wassertaxis den Rhein queren könnten, legt die Verordnung nicht im Detail fest. Allerdings gibt es bereits Schiffe, die etwa alle halbe Stunde fahren, wie zum Beispiel die Autofähre in Niederkassel.
Die Anleger
Die größte Schwierigkeit besteht darin, den Übergang zwischen Wasser und Land ohne Komplikationen möglich zu machen, meint Markus Grewe vom Wasser- und Schifffahrtsamt Köln. Da der Rheinpegel in Köln zwischen Hoch- und Niedrigwasser schwankt, verändern sich die Bedingungen ständig. Schiffsanleger haben deshalb lange Landebrücken, die extreme Wasserstände ausgleichen können. In Köln schwankt der Pegel normalerweise zwischen 1 Meter und 11 Metern. „Vor allem muss eine entsprechende Stelle gefunden werden, wo der Bus vom Land ins Wasser kommt“, sagt Grewe. Je nach den Gegebenheiten am Ufer kann der Wasserbus nur über eine Rampe an Land kommen. Zunächst einmal muss überprüft werden, welche Bereiche sich überhaupt für die Fahrzeuge eignen würden.
Fahrzeuge, die auf dem Rhein unterwegs sind, müssen vor ihrem Einsatz entsprechend geprüft werden. Da die Wasserbusse in Köln als Fähren über den Rhein genutzt werden sollen, ist die Zentralstelle Schiffuntersuchungskommission (ZSUK) zuständig. Diese untersucht unter anderem, ob das Boot ausreichend tragfähig ist und wie viele Personen maximal an Bord gehen dürfen. Die Leistungsfähigkeit des Motors ist nicht festgeschrieben, allerdings muss ein Schiff auf dem Rhein mindestens 13 Kilometer pro Stunde schnell fahren können.
Sicherheit
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes legt darüber hinaus die Sicherheitsbestimmungen wie die Anzahl von Rettungsringen oder Beibooten und Brandschutzregelungen fest oder, ob es beispielsweise einen Anker geben muss. In der entsprechenden Verordnung „Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice“ (ELWIS) heißt es: „Fähren, die mindestens zwei voneinander unabhängige in jeder Richtung voll wirksame Antriebe haben, brauchen mit nur einem Anker ausgerüstet zu sein.“
Führerschein
Um einen Wasserboot fahren zu dürfen, ist ein spezieller Führerschein erforderlich. Dabei handelt es sich um das „Rhein-Patent“, das dazu berechtigt, Personen über den Rhein zu befördern. Die Prüfung kann ab dem 21. Lebensjahr abgelegt werden, nötig ist außerdem ein ärztliches Attest. Ab dem 50., 55., 60. und 65. Lebensjahr muss ein jeweils neuer Nachweis erbracht werden, danach wird jährlich geprüft.
Zusätzliches Personal
Ob neben dem Schiffsführer noch eine zusätzliche Person an Bord sein muss, hängt von den baulichen Voraussetzungen der Wasserboote ab. Je nach Größe der Fahrzeuge oder falls es einen abgetrennten Schiffsführerraum gibt, darf der Fahrer nicht allein mit den Fahrgästen übers Wasser schippern.