Innenstadt – Bei der Fahrt über die Severinsbrücke und beim Spaziergang am Deutzer Hafen fällt das mittlere der drei Kranhäuser im Rheinauhafen in der Dunkelheit der Nacht besonders auf. Im Gegensatz zu den beiden benachbarten Schwestergebäuden verziert eine markante LED-Lichtleiste die Konturen des 56 Meter hohen Bürohauses. Sie leuchtet mal rot, mal weiß, mal blau. Ab und zu kommen auch mehrere Farben gleichzeitig zum Einsatz, und im extremsten Fall blinkt es wild durcheinander.
Das bunte Lichterspiel sorgt bei der Stadtverwaltung schon seit Jahren für Ärger. „Das Lichtband war vor dem Bau der Kranhäuser 2006 nicht Bestandteil der Gespräche mit dem Gestaltungsbeirat“, erinnert sich Anne Luise Müller, Leiterin des Stadtplanungsamts. „Das ist für uns sehr misslich, weil das doch sehr kitschig und seltsam aussieht“, kritisiert sie. Ab und an rufe einer ihrer Mitarbeiter bei der Kranhaus-Verwaltung an, um darum zu bitten, dass allzu ausufernde Lichtspiele beendet werden.
Als das Kranhaus 2008 fertig war, sei unerwartet die 150.000 Euro teure Lichtinstallation vorhanden gewesen. Sie sei zwar im architektonischen Entwurf vorgesehen gewesen, dem Gestaltungsbeirat aber nicht vorgestellt worden. Das Gutachter-Gremium berät die Verwaltung und den Stadtrat bei städtebaulichen Projekten, die für die Gestaltung des Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind.
Vereinbarung aus dem Jahr 2008
Die Stadtverwaltung hatte zuvor für das Rheinufer ein aufwendiges Beleuchtungskonzept erstellen lassen und stufte das Lichtband als unpassend und störend ein. Der damalige Baudezernent Bernd Streitberger traf daraufhin mit dem Projektentwickler Development Partner eine Vereinbarung. Die LED-Leiste des Kranhauses sollte demnach an maximal 60 Tagen pro Jahr eingeschaltet werden, lediglich in weißer Farbe leuchten und nur zu besonderen Anlässen, wie an Weihnachten, Silvester, Karneval oder zu herausragenden Sportereignissen aktiviert werden. Die Eigentümer der anderen Kranhäuser verzichteten gleich ganz auf den Einbau der strittigen Leiste.
Da das mittlere Kranhaus an das Unternehmen IVG Institutional Funds verkauft wurde und Development Partner sich aus der Betreuung der Immobilie zurückzog, geriet die Vereinbarung in Vergessenheit: Der Eigentümer hielt sich nicht mehr daran, und die Stadt versäumte es, die Einhaltung ihrer eigenen Rechte einzufordern – weil sie von diesen offenbar nichts mehr wusste. Seit Ende 2011 jedenfalls strahlte das Band wieder in allen möglichen Farben und blinkte in mancher Nacht wie eine Lichtorgel in einer Diskothek.
Die IVG teilte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit, dass der beauftragte Facility Manager, also der Hausmeister, die Lichtleiste bislang gesteuert habe. „Durch Ihre Anfrage sind wir darauf aufmerksam geworden, dass das bisher nicht in den vom Stadtplanungsamt der Stadt Köln genehmigten Rahmenbedingungen geschehen ist“, so ein Sprecher. Die 2008 getroffene Vereinbarung soll jetzt wieder in Kraft treten. Ab sofort strahle das Band ausschließlich in Weiß und nur noch an besonderen Tagen, versicherte er.