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RheinauhafenStadt stoppt Projekt des Jacht-Clubs - Hausboot gilt als Schwarzbau

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Die Arbeiten an dem schwimmenden Club-Heim im Rheinauhafen waren weit vorangeschritten, ehe die Stadtverwaltung einen Baustopp verhängte.

Köln – Ist es ein Haus oder ein Boot? Das ist die Kernfrage, über die sich die Eigentümer mit der Stadtverwaltung streiten und mit der sich das Verwaltungsgericht an diesem Dienstag befassen muss.

Der „Kölner Autbord- und Motoryacht-Club“ will sein schwimmendes Vereinsheim als Schiff verstanden wissen, dem lediglich ein Motor fehlt. Die Baubehörde dagegen betrachtet das im Rheinauhafen vertäute Gebilde nicht als Wasserfahrzeug, sondern als Bauwerk. Deshalb hätte der Jacht-Club vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung beantragen müssen.

Aufwendiges Vorhaben des Clubs

Als Folge des angeblichen Versäumnisses hatte die Bauaufsicht Ende April einen Baustopp verhängt. Seitdem darf kein Handwerker mehr die Plattform betreten, sie gilt als Schwarzbau.

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Der Jacht-Club ging gerichtlich gegen die Entscheidung der Stadt vor. „Für unsere frühere Anlage haben wir ja auch keine Baugenehmigung gebraucht“, sagte Vereinspräsident Karl-Wilhelm Müller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Andernorts werde für Hausboote, die fest verankert im Wasser liegen, jedenfalls keine Baugenehmigung verlangt.

300.000 Euro für den Umbau

Rund 300.000 Euro will der Club in sein Vorhaben investieren. Auf dem etwa 18 mal 15 Meter großen mit Stahlplatten verstärkten Schwimmkörper sollen außer einem Versammlungssaal für die Mitglieder und einem Dachbiergarten noch vier Waschräume mit Toiletten eingerichtet werden, die Skippern vorbehalten sein sollen.

Die früheren Sanitärräume seien völlig marode gewesen, unzumutbar für Gäste, sagt Müller. Den alten Stahlcontainer, in dem der Club seine Räume hatte, habe man verkauft.

Möglicherweise war die Aktion übereilt. Denn zumindest nach Auffassung der Verwaltung ist die Rechtsfrage längst geklärt. Was der Jacht-Club errichten lasse, erfülle nicht die Kriterien eines Schiffes, sagt Rolf Stamm, Jurist der Bauaufsicht.

Keine Betriebszulassung für den Rhein

Den Aufbauten fehle die Betriebszulassung für das Fahren auf dem Rhein. Rechtlich seien sie als bauliche Anlage im Sinne der Landesbauordnung einzustufen. Darin heißt es: „Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.“

Eine Verbindung mit dem Erdboden bestehe auch dann, „wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden“.

Der Jacht-Club hat bereits vorsorglich eine Baugenehmigung beantragt. Unabhängig von Fragen der Statik, des Brandschutzes und der Fluchtwege dürfte sich ein weiteres Problem ergeben.

Der Bebauungsplan, der die Art der Nutzung für ein bestimmtes Gebiet vorgibt, sieht für die Wasserfläche einen Jachthafen vor. Das bedeute, Stege, Boote und allenfalls noch einen Raum für den Hafenmeister, heißt es im Rathaus. Ein zweigeschossiges Vereinsheim sei damit nicht gemeint.